Ein Postmitarbeiter (40) hatte im Vorjahr hunderte Pakete aus dem Verteilerzentrum in Egg gestohlen. Am Landesgericht Feldkirch wurde dem bislang Unbescholtenen am Mittwoch der Prozess gemacht.
Gäbe es noch die Sendung „Wetten, dass“, hätte der Angeklagte mit Sicherheit gute Chancen auf den Wettkönig gehabt. Denn innerhalb von sechs Monaten schaffte es der dreiste Mitarbeiter der Post AG doch glatt, aus dem Verteilerzentrum in Egg unbemerkt 563 (!) Pakete im Gesamtwert von 78.000 Euro zu stehlen. Als sich die Kundenbeschwerden häuften und sich der Dieb nicht finden ließ, versah die Post mehrere Pakete mit Peilsendern. Diese führten direkt zur Wohnadresse des Angeklagten. Als die Polizei eintraf, fanden sie nicht nur den geständigen Täter, sondern auch den Großteil des zum Teil originalverpackten Diebesgutes. Der Langfinger wurde fristlos entlassen.
Von Besserung keine Spur
Doch für den gebürtigen Deutschen war die Sache damit noch längst nicht erledigt. Nach dem Motto „Jetzt erst recht!“ machte er mit den Diebstählen munter weiter, indem er sich über eine defekte Schiebetüre unbemerkt Zugang ins Lager verschaffte. Doch auch diese Beutezüge konnten dem Mann am Ende nachgewiesen werden.
Von Richter Theo Rümmele zu den Taten befragt, sagt der Beschuldigte: „Ich weiß auch nicht. Ich erkenne mich selbst nicht mehr.“ Er sei einfach wütend über die Kündigung gewesen, zumal ihm sein Chef aufgrund des Geständnisses das Gegenteil versprochen hätte.
Ich erkenne mich selbst nicht mehr. Ich war einfach wütend über die Kündigung, da mir anderes versprochen wurde.
Der Angeklagte vor Gericht
Mildes Urteil für Familienvater
Weil der Angeklagte unbescholten, geständig sowie für drei kleine Kinder sorgepflichtig ist und zudem das Diebesgut weitestgehend sichergestellt werden konnte, kommt der Beschuldigte mit einer milden Strafe davon. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls verurteilt ihn der Herr Rat zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten und 1440 Euro Bußgeld. Zudem muss er der Post AG 20.000 Euro an Teilschadensersatz leisten. Die Post selbst hat an die Geschädigten bereits 44.000 Euro bezahlt, die sichergestellten Pakete werden nun versteigert. Das Urteil ist rechtskräftig.
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