Starb in seinem Bett

14-Jährige tot: „Habe Ausweis nicht kontrolliert“

Gericht
24.10.2024 13:41

Eine erst 14-jährige Niederösterreicherin wurde im März tot in der Wohnung eines damals 26-Jährigen in Wien-Simmering aufgefunden. Nach außen kommunizierten die Behörden damals, dass, anders als im Fall Leonie, bei dem Mann weder ein Verdacht wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz noch auf ein Sexualdelikt im Raum stünde. Heute steht der Afghane doch vor Gericht.

Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wien lautet nicht auf sexuellen Missbrauch, aber auf ein Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz. Demnach soll der mittlerweile 27-Jährige – neben Eigenkonsum – dem 14-jährigen Mädchen Suchtgift überlassen haben. Dem Angeklagten drohen bis zu drei Jahre Haft.

Überdosis als Todesursache
Seine Vorstrafe wegen versuchten Diebstahls hat der Mann vor Gericht vergessen. Er gibt an, unbescholten zu sein. Und auch der Tag, an dem das Mädchen starb, ist im Prozess nicht Thema. Sondern ein Vorfall ein paar Tage zuvor, als er die Verstorbene kennengelernt hatte: Sie hätte ihn in der Landstraßer Hauptstraße angesprochen: „Hast du etwas? Ich brauche dringend einen Joint“, habe sie zu ihm gesagt – in seiner Wohnung hätte er dem Mädchen dann etwas Cannabis übergeben. „Es tut mir wirklich leid, was passiert ist. Aber wegen diesem Mädchen bin ich nicht schuld. Sie hat nur ein kleines Stück Cannabis geraucht“, beteuert er.

Aus dem Strafgesetzbuch

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer durch eine Straftat einem Minderjährigen den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht und selbst volljährig und mehr als zwei Jahre älter als der Minderjährige ist.

In der Nacht auf den 4. März kam es dann zur Tragödie. Die junge Niederösterreicherin kam am Vorabend erneut in die Wohnung des 2015 nach Österreich geflüchteten Afghanen, der Deutsch spricht und berufstätig ist. In der Nacht starb die Jugendliche an einer Überdosis in seinem Bett. Er gab damals an, dass es zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit der Minderjährigen gekommen sei. In Österreich ist einvernehmlicher Geschlechtsverkehr mit Über-14-Jährigen grundsätzlich erlaubt.

Als der Angeklagte im Landl beginnt, über den Vorfall zu sprechen, blockt der Richter überraschenderweise sofort ab: „Da sag ich jetzt Stop!“ Darum gehe es nicht. Trotzdem bricht es immer wieder aus dem mittlerweile 27-Jährigen heraus: „Es tut mir leid. Mir ist noch nie so etwas passiert.“ Und: „Ich will nicht, dass jemand weiß, dass ein Mädchen bei mir gestorben ist.“ Vom jungen Alter des Mädchens will er nichts gewusst haben: „Sie war größer als ich. Ich habe ihren Ausweis nicht kontrolliert. Ich habe gedacht, dass sie 18 ist.“ – bei der Polizei hatte er noch ausgesagt, dass sie gesagt hätte, 15 oder 16 Jahre alt zu sein.

Vertagt für unbekannten Zeugen
Weil es angeblich einen Zeugen gebe, der dabei gewesen ist, als das Mädchen ihn ansprach, wird der Prozess auf Montag vertagt. Dann soll der Mann samt dem Freund wieder im Gericht erscheinen. Ob er diesen tatsächlich mitbringen wird, ist fraglich. 

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