Für Wirbel zwischen Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer sorgt eine EU-Richtlinie: Sie verpflichtet Firmen ab 100 Mitarbeitern, ab Mitte 2026 Einkommensberichte zu erstellen. So sollen Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern sichtbar werden. Die AK will die Pflicht sogar schon für Firmen ab 25 Mitarbeitern.
Frauen verdienen in Österreich derzeit um 18,4 Prozent weniger als Männer – in der Stunde. Der EU-Durchschnitt liegt bei circa 13 Prozent. Österreich liegt damit in der EU am zweitschlechtesten Rang, nur in Estland ist der „Gender Pay Gap“ größer. Die EU hat diesen Gehaltsunterschieden zwischen den Geschlechtern den Kampf angesagt: Ab Mitte 2026 müssen Betriebe in allen Mitgliedsstaaten regelmäßig Einkommensberichte erstellen, die die Differenz zwischen den Frauen- und den Männereinkommen zeigen. Das sorgt in Österreich jetzt für Streit zwischen Arbeiterkammer (AK) und Wirtschaftskammer (WKÖ).
Berichtspflicht auch schon für kleinere Unternehmen?
Denn laut EU sollen nur Betriebe ab 100 Mitarbeitern berichtspflichtig werden. „Das wären aber nur 0,7 Prozent aller Unternehmen in Österreich“, sagt Eva-Maria Burger, Leiterin der AK Frauenpolitik, mit Blick auf die klein- und mittelständische Struktur unserer Wirtschaft. Burger fordert deshalb von der nächsten Regierung, noch über die EU-Vorlagen hinauszugehen und bereits Firmen ab 25 Mitarbeitern in die Pflicht zu nehmen.
Wirtschaftskammer wehrt sich gegen mehr Bürokratie
So ein „Gold Plating“ (Übererfüllung) kommt für die Wirtschaftskammer nicht infrage. „Wir hoffen, dass die nationale Umsetzung der Lohntransparenz-Richtlinie so ausgestaltet wird, dass sie nicht mehr bürokratischen Aufwand für die heimischen Unternehmen bringt“, sagt WKÖ-Sprecher Robert Albrecht. „Eine Ausweitung der Verpflichtung auf Klein- und Mittelunternehmen sehen wir kritisch. Dies bringt erfahrungsgemäß mehr Bürokratie, aber keine Verbesserung von Fraueneinkommen.“
Generell unterstütze auch die WKÖ das „Ziel einer Reduktion des Lohnunterschieds zwischen Mann und Frau“, so Albrecht. Er betont, dass „Österreich bei der Lohntransparenz im internationalen Vergleich bereits sehr weit“ sei.
Bisher aber mit wenig Wirkung: Während ein Mann bei uns im Durchschnitt 100 Euro verdient, erhält eine Frau im selben Zeitraum nur 81,6 Euro (siehe Grafik). Von diesem Unterschied sind nur 6,13 Euro statistisch erklärbar, „etwa weil Frauen in schlechter bezahlten Branchen arbeiten und seltener in Führungspositionen sind“, so Burger. Jedoch: Weitere 12,27 Euro der Einkommens-Differenz sind nicht erklärbar. Burger: „Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um ganz klare Lohndiskriminierung handelt.“
„Es werden keine Mitarbeiter vor den Vorhang gestellt“
Damit sich etwas daran ändert, sei die EU-Richtlinie so wichtig. Sie ermögliche es z.B. weiblichen Beschäftigten nachzuschauen: Wie viel verdienen männliche Kollegen, die den gleichen oder einen gleichwertigen Job machen, im Unternehmen? In den Einkommensberichten werden die Daten aber anonymisiert sein, es soll Durchschnittswerte von Männern und Frauen konkreter Berufe im Unternehmen geben. Burger: „Es werden keine einzelnen Mitarbeiter vor den Vorhang gestellt.“
Um die Daten zu bündeln, wird das Wirtschafts- und Arbeitsministerium eine Monitoring-Stelle einrichten. Aus dem Kabinett von Minister Martin Kocher heißt es auf „Krone“-Anfrage: „Die Richtlinie wird rechtzeitig bis zur Umsetzungsfrist im Juni 2026 umgesetzt werden. Aktuell laufen die technischen Vorbereitungen auf Fachebene und es gibt Gespräche mit den Sozialpartnern.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.