Im Testament bedenken

Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich sterbe?

Tierecke
01.11.2024 07:50

„Ich will nur wissen, dass es meiner ‘Susi‘ gut geht, wenn ich einmal nicht mehr bin“, sagt Erna K. leise am Telefon. Hilfesuchend wandte sie sich an die Tierecke, denn nach einer niederschmetternden Diagnose ihres Onkologen bleibt ihr nicht mehr viel Zeit. Doch auf die schnelle einen geeigneten Platz für die Samtpfote zu finden, ist schwieriger als gedacht. 

Es ist die Horror-Vorstellung für jeden Tierhalter, seinen Liebling unversorgt zu wissen. Ein plötzlicher Todesfall reißt nicht nur einen Menschen aus dem Leben, auch für ein zurückgelassenes Haustier ist auf einen Schlag nichts mehr wie es war.

Doch für diese Fälle kann – nein, muss – jeder verantwortungsvolle Tierfreund vorsorgen. Denn falls keinerlei Regelung vorab getroffen wird, stehen die Chancen hoch, dass das geliebte Tier in einem Tierheim landet. Ein ungewisses Schicksal, denn wann und ob es dann weitervermittelt wird, kann niemand voraussagen. 

Kuscheln tut der Seele gut, denn Tiere wirken sich positiv auf unsere Psyche aus.  (Bild: stock.adobe.com/Halfpoint - stock.adobe.com)
Kuscheln tut der Seele gut, denn Tiere wirken sich positiv auf unsere Psyche aus. 

Ruth Jily leitet das Wiener Veterinäramt und weiß ein Lied davon zu singen: „Legen Sie schon bei der Anschaffung Ihres Tieres fest, wer sich im Notfall um das Tier kümmern wird und zu verständigen ist. So stellen Sie sicher, dass Ihr Liebling auch im Falle Ihres Ablebens weiterhin gut versorgt ist.“

Tierleid vorprogrammiert
Denn im Todesfall ist das Tier als Sache Teil der Verlassenschaft und landet – sofern nicht anders geregelt – im städtischen Tierheim, wenn sich niemand findet, der es aufnimmt. Diesem Vorgang gehen in manchen Fällen aber sogar Streitigkeiten mit Angehörigen voraus, die weder mit dem hinterlassenen Tier, noch dessen Weitervermittlung zu tun haben möchten. 

Rechtzeitig Vorsorgen!

  • Im Familien- und Freundeskreis klar regeln, wer sich weiterhin liebevoll um die Tiere kümmern wird. 
  • Kontakt zu örtlichen Tierheimen aufnehmen und Möglichkeiten besprechen. Festlegen, zu welchen Konditionen das Haustier versorgt werden kann. 
  • Im Testament kann man bestimmen, wer für das Tier sorgen soll. Auch die finanziellen Mittel zur Versorgung können darin festgelegt werden. Hier kann ein Anwalt beratend zur Seite stehen. 
  • Nachlassregelung für Katzen wird zukünftig auch über das Katzenhaus der „Krone“ Tierecke möglich sein. Hier leben rund 60 Katzen in Groß- oder Kleingruppen. 

Um diesen traurigen Situationen vorzubeugen, sollte man sich rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt oder Notar wird mit einer letztwilligen Verfügung oder einem Zusatz im Testament dafür sorgen, dass der letzte Wille auch wirklich befolgt wird. 

„Eine Möglichkeit wäre etwa eine ‘Schenkung auf den Tod‘, bei der das Tier in das Eigentum der Person übergeht, die ich dafür auswähle. Selbstverständlich sollte die ausgewählte Person auch diesem Plan zustimmen und das Tier im besten Fall auch sehr gut kennen. Man sollte jedenfalls Vorsorge treffen, wenn man das eigene Tier als liebgewonnenes Familienmitglied sieht“, weiß Anwalt Rainer Radlinger. 

Vorsorge treffen
Egal ob man selbst noch jung oder alt ist – gesund oder krank – wenn man Haustiere hat ist es ist unsere Pflicht darauf zu achten, dass sie im Fall der Fälle weiterhin liebevoll betreut werden. Eine Uhr oder eine Wohnung aus dem Nachlass kann monatelang unversorgt bleiben – ein Tier aber nicht. 

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