Freispruch für Vater

Wer hat den kleinen Rafael totgeschüttelt?

Gericht
24.10.2024 16:39

Der drei Monate alte Bub starb im Krankenhaus an einem Schütteltrauma – soviel steht fest. Wer dem kleinen Rafael das angetan hat, bleibt aber weiter ein Rätsel. Denn die Geschworenen sprechen im Landesgericht Wien den angeklagten Vater nicht rechtskräftig vom Mord an seinem Sohn frei.

Es ist eine Vorgabe der Natur, „die Babys für uns besonders liebenswert macht“, erklärt der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp im Wiener Landesgericht. Sie haben einen besonders großen Kopf im Gegensatz zum kleinen Körper, den sie aber noch nicht selber halten können. Werden sie geschüttelt, endet das fatal ...

Zweimal heftig geschüttelt
Wie in dem Fall des kleinen Rafaels. Er war erst drei Monate alt, als ihn sein Vater laut Staatsanwaltschaft gepackt und mehrere Sekunden heftig geschüttelt haben soll. Und das gleiche eine Woche später noch einmal. Drei Tage danach starb der Säugling im AKH Wien. Laut Gutachter deutet alles auf ein sogenanntes „Shaken Baby Syndrom“ hin. Das bestätigen Klupp und auch ein Neuropathologe am zweiten Verhandlungstag noch einmal.

Zitat Icon

Es gibt für mich keine andere Erklärung, als dass es sich um ein „Shaken Baby Syndrom“ handelt.

Der Neuropathologe im Wiener Landesgericht kann jedoch den genauen Zeitpunkt nicht mehr festmachen.

Doch der angeklagte 30-Jährige, verteidigt von Astrid Wagner, streitet weiter ab, etwas mit dem Tod seines Sohnes zu tun zu haben: „Ich bin unschuldig!“ Der kleine Bub sei von Geburt an krank gewesen. Er habe einen Gendefekt gehabt. Bei einer Geburtstagsfeier kurz zuvor sei er oft herumgereicht geworden, da müsse etwas passiert sein. Anders kann er sich das überraschende Ableben nicht erklären.

Schütteltrauma steht fest: trotzdem Freispruch
Gerichtmediziner Klupp stellt jedoch klar: Rafael hatte keine Vorerkrankungen. Er war ein gesundes Baby. Und auch durch gröberen Umgang mit dem Baby, selbst einem Fall aus eineinhalb Meter Höhe, kann es nicht zu solch einem Verletzungsbild kommen. Nur durch die Hand eines anderen Menschen. 

Anwältin Astrid Wagner erwirkt einen Freispruch für ihren Mandanten. (Bild: ZWEFO)
Anwältin Astrid Wagner erwirkt einen Freispruch für ihren Mandanten.

Doch dass es die Hand des Vaters war, das glaubt die Mehrheit der Geschworenen nicht. Der genaue Zeitpunkt des Schüttelns kann nämlich nicht mehr festgestellt werden. Es erfolgt ein Freispruch – sowohl vom Vorwurf des Mordversuchs eine Woche vor dem Tod des kleinen Rafaels, als auch vom Mord am 3. Februar – den die Laienrichter nicht begründen müssen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab.

Der 30-Jährige bricht kurz nach der Verkündung in Tränen aus, wendet sich an die Geschworenen: „Danke, dass sie mir geglaubt haben.“ Er wird nach dem Freispruch enthaftet, kann nun auch wieder seine zweijährige Tochter sehen. Was letztlich mit Rafael passiert ist, bleibt aber nach dem Prozess weiter offen ...

Mutter war mit Tochter auf Geburtstagsfeier
Kurz nach dem Tod des kleinen Buben wurden auch Mordermittlungen gegen die Mutter geführt. Sie konnte jedoch nachweisen, dass sie den Großteil des Tages mit der gemeinsamen zweijährigen Tochter auf einer Geburtstagsfeier war. Erst, als sie wieder nach Hause kam, stimmte etwas mit ihrem Sohn nicht. Das Verfahren gegen sie wurde bereits im Frühling eingestellt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt