Nach Lokal-Prügelei

Brutaler Schläger muss erneut ins Gefängnis

Vorarlberg
24.10.2024 15:55

Kaum aus dem Häfen, hatte ein 22-jähriger Gewalttäter vor einem Lokal in Feldkirch im wahrsten Sinne des Wortes wieder zugeschlagen und zwei junge Männer teils schwer verletzt. Am Donnerstag bekam er dafür vor Gericht die Rechnung präsentiert. 

„Eines ist klar. Wo Sie hinhauen, wächst nicht mehr viel. Bei Ihnen sitzt jeder Schlag“, so Richter Philipp Plattner zum Beschuldigten. Dieser war im Juni vor einem Lokal in Feldkirch mit zwei Männern in Streit geraten und hat sie daraufhin mit nur drei Faustschlägen zur Strecke gebracht.

Ein Opfer kam mit einer Gehirnerschütterung und einem geprellten Jochbein davon, dem zweiten brach der Brutalo die Nase. Als der arg Malträtierte mit einer Anzeige droht, entgegnet ihm der stark alkoholisierte Schläger: „Beruhige dich – ich gebe dir 400 Euro.“ Weshalb sich der 22-jährige Oberländer nicht nur wegen zum Teil schwerer Körperverletzung, sondern auch wegen Nötigung verantworten muss.

„Mein Mandant dachte, die beiden Herrschaften würden gerade ein Mädchen abfüllen“, schildert Verteidiger Martin Brunner den Auslöser des Streits und führt den angeblich großen Gerechtigkeitssinn des Beschuldigten ins Treffen. Ob der 22-jährige „Menschenfreund“ bei seinen bisher eingefahrenen Vorstrafen ebenfalls von Nächstenliebe getrieben war, darf bezweifelt werden: Acht Einträge schlagen bei ihm bereits zu Buche, vor einem Jahr wurde er zuletzt aus dem Gefängnis entlassen.

Zurück ins Gefängnis
Im Falle eines Schuldspruchs droht ihm nun der Widerruf der bedingten Strafnachsicht von 14 Monaten. Was die Verteidigung für ihren Mandanten zu verhindern versucht: „Der Angeklagte hat schlechte Erfahrungen in der Haft gemacht. Er macht nun eine Lehre, um seinem Leben eine Wende zu geben.“

Aufgrund der mehrfach einschlägigen Vorstrafen und des raschen Rückfalls des Gewalttäters verhängt der Richter eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren. Vom Widerruf sieht der Herr Rat zwar ab, dafür verlängert er aber die Probezeit auf fünf Jahre. Außerdem spricht er den Opfern in Summe 3000 Euro an Teilschmerzensgeld zu.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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