Mordverdacht

U-Haft über Todesschützen von Spittal verhängt

Kärnten
25.10.2024 14:08

Freitagmittag traf der Anwalt des Wachsoldaten, aus dessen Pistole der tödliche Schuss in der Kärntner Kaserne kam, bei der Staatsanwaltschaft in Klagenfurt ein. Der Haftrichter genehmigte die Untersuchungshaft über den 21-jährigen Oberkärntner. Es bestehe „dringender Mordverdacht“.

„Das war ein tragisches Unglück“, so Kurt Jelinek, der Salzburger Anwalt des Kärntner Wachsoldaten (21), aus dessen Pistole am Dienstag eine Kugel einen Rekruten in die Brust traf – der 21-jährige Mustafa P. erlag im Klinikum Klagenfurt seinen schweren Verletzungen.

Während die Flagge am Ort des Geschehens in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau auf halbmast weht und der Schock tief sitzt, laufen die Ermittlungen in der Landeshauptstadt weiter auf Hochtouren.

Schütze fand Schussopfer „voll nett“
„Meinem Mandanten tut das unfassbar leid. Er kannte den Gleichaltrigen ja, sie waren nicht eng befreundet, aber er fand ihn, wie er sagt, ,voll nett‘. Sie haben sich gut verstanden“, sagt Jelinek zur „Krone“. Für eine Tötungsabsicht fehle jegliches Motiv.

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Es gab keinen Streit, es gibt kein Motiv, es war ein tragisches Unglück.

(Bild: Markus Tschepp)

Anwalt Kurt Jelinek, Verteidiger des Schützen

Es habe keinen Streit gegeben. Die „Krone“ erfuhr hingegen aus dem Umfeld der beiden Soldaten, es hätte sehr wohl Reibereien gegeben. „Das war ein tragisches Unglück“, betont jedoch Jelinek. Der 21-jährige Oberkärntner sei bisher völlig unbescholten gewesen, habe einen Beruf gelernt, sei einfach ein junger Mann.

„Es besteht dringender Tatverdacht“, meinte allerdings Tina Frimmel-Hesse von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt schon am Donnerstag zur „Krone“. Freitagmittag, drei Tage nach dem tödlichen Schuss, kam es zum Pflichtverhör des Oberkärntners. Danach wurde die von der Staatsanwaltschaft beantragte Untersuchungshaft über den 21-Jährigen vom Haftrichter genehmigt. Die U-Haft gilt für 14 Tage.

„Dringenden Tatverdacht des Mordes“, sieht auch Gerichtssprecher Christian Liebhauser-Karl – aufgrund der vorläufigen Beweismittel: „Grund für die Entscheidung war die Tatsache, dass die Verantwortung, die der Beschuldigte gewählt hat, waffentechnisch und gerichtsmedizinisch nicht nachvollziehbar ist. Das Verletzungsbild begründet nach Ansicht des Haft- und Rechtsschutzrichters des Landesgerichts Klagenfurt den dringenden Tatverdacht des Mordes.“

Unmittelbare Zeugen des Vorfalles gibt es nicht. Dennoch gilt es, zu klären, wie es zu dem Schuss kam. Warum hatte der Schütze die Pistole nicht im Holster, sondern in der Hand? Hatte er damit „gespielt“?

Der bisher vom 21-Jährigen geschilderte Unfallhergang passe nicht mit der ballistischen Auswertung zusammen, weshalb für die Staatsanwaltschaft die Unfallversion nicht plausibel erscheint.

Von der Auswertung der Handydaten erhofft man sich Hinweise, vielleicht auch ein etwaiges Motiv. „Ich habe angeregt, dass auch das Handy des Verstorbenen ausgewertet wird“, so Jelinek.

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