Bei der Landtagswahl am 19. Jänner werden erstmals nur die Vorzugsstimmen darüber entscheiden, welche Kandidaten der Bezirkslisten in den Landtag einziehen werden.
Offiziell startet der Wahlkampf zwar erst am 6. Jänner, inoffiziell ist das Rennen um den Einzug in den Landtag lägst eröffnet. Der Kampf um Vorzugsstimmen rückt dabei besonders in den Fokus. Das bereits 2021 beschlossene reine Vorzugsstimmensystem kommt bei der Landtagswahl am 19. Jänner erstmals zum Einsatz.
Enge Konstellationen auf Bezirkslisten werden erwartet
Wurden die Mandatare bisher über ein Wahlpunktesystem ermittelt, spielt die Reihung auf den Bezirkslisten künftig keine Rolle mehr. „Wenn der 14. eine Vorzugsstimme mehr hat, dann ist er vorne“, erläutert Landeswahlleiter Bernhard Ozlsberger. Auf den Landeslisten bleibe alles wie gehabt, dort zähle weiterhin das Wahlpunktesystem. Die Vorzugsstimme schlägt im Burgenland außerdem die Parteistimme. Wer eine Vorzugsstimme für einen Kandidaten einer anderen Partei als der von ihm angekreuzten gibt, der wählt damit die Partei des bevorzugten Kandidaten.
Mit Wahlkarte gleich auf der Gemeinde wählen
Neu ist auch der „Quasi-Vorwahltag“, bei dem Wähler, die eine Wahlkarte beantragt haben, gleich auf der Gemeinde wählen können. Der bereits übliche Vorwahltag findet am 10. Jänner statt – pro Gemeinde muss da mindestens ein Wahllokal geöffnet sein.
Wählerverzeichnisse liegen am 12. November auf
Wer bei der Landtagswahl wahlberechtigt ist, steht am kommenden Dienstag fest. Ab 12. November gibt es dann noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Wählerverzeichnis zu erheben – sollte jemand zu Unrecht im Verzeichnis stehen oder nicht dort aufscheinen.
Bis 13. Dezember müssen Parteien ihre Kreiswahlvorschläge einbringen, für die Landeswahlvorschläge haben sie bis 18. Dezember Zeit. Abgeschlossen und veröffentlicht werden die Kreiswahlvorschläge am 23. Dezember und Landeswahlvorschläge am 27. Dezember.
Wahlkarten können bis 17. Jänner beantragt werden
Wahlkarten können schriftlich bis 15. Jänner und mündlich bis 17. Jänner beantragt werden. Bis 17. Jänner müssen auch die zurückgesendeten Briefwahlkarten bei der Gemeinde eintreffen, um gezählt zu werden.
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