Mit einem Schuldspruch für einen 39-Jährigen hat am Montag in Korneuburg ein Prozess um eine Home Invasion 2017 im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich geendet. Der Angeklagte soll mit einem Komplizen ein Paar in ihrer Wohnung geschlagen und gefesselt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bei der nächtlichen Home Invasion am 22. November 2017 drangen nachts zwei maskierte und bewaffnete Täter in das Haus eines damals 70-jährigen Mannes ein und zerrten ihn vom Sofa auf den Boden. Sie schlugen ihm mehrfach mit Fäusten ins Gesicht, bis er bewusstlos war, und fesselten ihn anschließend.
Ehefrau ebenfalls geschlagen und gefesselt
Als die 45-jährige Ehefrau aufgrund von Geräuschen wach wurde und ins Erdgeschoß ging, wurde sie ebenfalls geschlagen, zu Boden gestoßen und gefesselt.
Die Täter erbeuteten nach Gerichtsangaben 350 Euro. Sie flüchteten, nachdem einer der beiden den regungslos auf dem Boden liegenden Mann mit Putzmittel übergossen hatte. Der 70-Jährige wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert, seine Frau kam mit leichten Blessuren davon.
Wegen zweiter Tat bereits angeklagt
Im Zuge der Ermittlungen des Landeskriminalamtes Niederösterreich wurde 2023 ein Bulgare ausgeforscht, festgenommen und heuer im Februar nach Österreich ausgeliefert. Der Mann war auch wegen eines versuchten Einbruchsdiebstahls gemeinsam mit einem Komplizen in Wien-Brigittenau im August 2018 angeklagt.
Zwei minderjährige Kinder in der Wohnung hatten bemerkt, dass jemand eindringen wollte, und die Sicherheitskette geschlossen, wodurch die beiden Kriminellen am Einbruch gehindert wurden. Der Vater soll nach Hause geeilt und die Verdächtigen überrascht haben, die daraufhin Pfefferspray einsetzten und flüchteten.
Der Angeklagte wurde wegen schweren Raubes und versuchten Einbruchsdiebstahls unter Verwendung einer Waffe schuldig gesprochen. Durch die Tat im Jahr 2018 erhielt der angeklagte Bulgare in der Geschworenenverhandlung nach Gerichtsangaben neun Jahre Zusatzstrafe zu einer im Ausland verhängten Strafe. Der Mann nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft meldete Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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