Thomas Schmid harrt noch immer auf den Kronzeugenstatus. Er hat auch Dinge gesagt, die sein Ansinnen gefährden könnten.
Kronzeuge – wer auspackt, muss nicht fürs Gefängnis einpacken, dafür offensiv auf die Staatsanwälte zugehen, reumütiges Geständnis und Neues liefern. So läuft es bei Thomas Schmid, der sich als Kronzeuge der WKStA angeboten hat in mehreren Korruptions-Causen. Knapp zwei Jahre, nachdem Schmid den Status offiziell beantragt hat, gibt es noch keine Entscheidung. Warum? Die WKStA, die Schmid als Kronzeugen will, musste einen Bericht aus dem Mai nachjustieren. Im August landete der letzte Vorhabensbericht im Justizministerium. Nach Abschluss der Prüfung wird an den Weisungsrat übermittelt. Der ist für „clamorose“ Fälle als beratendes Gremium des Ministeriums zuständig.
Juristen vermuten Skepsis im Justizministerium
Der Fall ist speziell. Die Anwälte von Beschuldigten wie Ex-Kanzler Sebastian Kurz wollen Schmids Glaubwürdigkeit erschüttern und führen an, der Ex-Öbag-Chef und Kurz-Vertraute habe mehrfach falsche Aussagen getätigt bzw. wurden Verfahren, in denen er belastend aussagte, eingestellt. Zuletzt jenes gegen Ex-Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka in Zusammenhang mit „Dr.-Erwin-Pröll-Stiftung“. Ex-Finanzgeneral Schmid sprach hier offenbar fälschlicherweise von versuchter Intervention in Steuerangelegenheiten.
„Es ist unverständlich, dass jemand, der mehrfach die Unwahrheit gesagt hat, als Kronzeuge durchgehen kann“, sagen auch nicht involvierte Juristen. Sie vermuten, dass deshalb die Prüfung des Kronzeugenstatus auch so lange dauert, weil man im Ministerium nicht vollends überzeugt ist.
Klaus Ainedter, der den mitbeschuldigten Ex-Kurz-Kommunikationschef Gerald Fleischmann verteidigt, meint, Schmid könne generell kein Kronzeuge sein, weil er – noch bevor er ausgepackt habe – bereits als Beschuldigter vor den Behörden war.
Interessant der Vergleich mit dem ersten Kronzeugen in Österreich. Gernot Schieszler bekam 2013 den Status im Telekom-Prozess. „Hier haben die Staatsanwaltschaften penibel alle Teile zusammengeführt und erst vorgeschlagen, als für sie alles wasserdicht war. Das hat zwar gedauert, aber dann war der Status fixiert“, sagt ein Jurist. Bei Schmid sei es umgekehrt – „hier hat sich die WKStA rasch auf den Wunsch eines Kronzeugen Schmid festgelegt. Doch offenbar ist man im Justizministerium skeptisch“.
Rückforderungen in Millionenhöhe
Fest steht aber auch: Der Richter im Prozess wegen Falschaussage gegen Kurz attestierte Schmid absolute Glaubwürdigkeit. Mit ein Grund, warum andere Experten meinen, Schmid würde den Status zuerkannt bekommen. Sollte das passieren, würde etwa das Verfahren gegen Kurz und neun weitere Beschuldigte in der Causa „Geschönte Studien“ in Wolfgang Fellners „Österreich“ zusätzliche Dynamik erfahren.
Abseits davon hat sich die Republik via Finanzprokuratur diesem Strafverfahren gegen Schmid und zwei weitere Beschuldigte angeschlossen. Es geht um Rückforderungen in Millionenhöhe. Dass Schmid dies leisten wird können, ist unwahrscheinlich. Wiedergutmachung ist aber auch Voraussetzung für den Kronzeugenstatus.
Es gibt also viele offene Fragen. Die Causa wird noch dauern. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.
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