Als der Bub fünf Jahre jung war, holten ihn die Eltern als „gutes Zusatzeinkommen“ ins Haus im Südburgenland. Er musste ein Martyrium über sich ergehen lassen, bis die beiden Erwachsenen endlich eine eigene Tochter hatten. Dann wurde der Zehnjährige, nach einer letzten Watsche, in ein Kinderheim abgeschoben.
Der Begriff „Pflege“ zieht sich für die ehemaligen Pflegeeltern wie ein roter Faden durchs Leben. Der Frühpensionist (58) bekommt nach einem Schlaganfall Pflegegeld, seine Ex-Frau macht gerade eine Umschulung zur Pflegeassistentin und bezieht dafür ein Stipendium.
Endlich eine eigene Tochter
Den damals Fünfjährigen holten die Südburgenländer 2007 ins Haus, „weil es ein gutes Zusatzeinkommen“ war, wie der Mann am Landesgericht Eisenstadt sagt. Fünf Jahre später kassierte der Bub die letzte Watsche. „Es war kurz nach der Geburt im Spital: Der Vater meinte, dass er jetzt endlich eine eigene Tochter hat, die er lieben kann“, so der heute 22-Jährige, der hernach in ein Kinderdorf abgeschoben wurde.
„ADHS? Ich hatte diese Krankheit nie!“
Bis er zehn Jahre alt war, hatte er ein Martyrium durchgemacht. Die Pflegeeltern diagnostizierten beim aufgeweckten Kerlchen in Eigenregie ADHS und therapierten die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung, bei der Zucker nicht förderlich ist, mit Tabletten. „Ich hatte diese Krankheit nie“, sagt der Lehrling mit ruhiger Stimme vor Gericht.
Schmalzbrote in den Mund gestopft
Wenn er heimlich genascht hat, setzte es Ohrfeigen vom Vater. Mehrmals wöchentlich. Wenn er schlechte Noten heimbrachte, wurde er in den Keller gesperrt oder eiskalt abgeduscht. „Oft bekam ich drei Tage nichts zu essen.“ Der Herr im Haus stopfte ihm Schmalzbrote in den Mund, die er verabscheute. Zog ihm die Hose runter und rieb ihn mit Schnee ein. „Da waren Leute dabei, die mich ausgelacht haben.“ Er wollte ihn zur Strafe über Nacht an einen Baum im Wald binden.
„Es war manchmal herausfordernd“, sagt die Mutter, die die Übergriffe duldete, zur Richterin. Diese fällt Schuldsprüche: 15 Monate bedingt für ihn,12 für sie plus 4000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer. Nichtigkeitsbeschwerde und volle Berufung! Daher nicht rechtskräftig.
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