Als Erwachsenenvertreter kümmerte sich ein Salzburger (54) um die Finanzen seiner pflegebedürftigen Mutter. Und er hob kurzerhand fast eine halbe Million Euro für sich und seinen Bruder ab. Das Gericht verurteilte ihn wegen Untreue zu zwei Jahren auf Bewährung.
Der arbeitslose Angeklagte fühlte sich beim Strafprozess am Dienstag im Salzburger Landesgericht nicht schuldig zum Vorwurf der Untreue: „Das war abgesprochen, die Mama wollte es so. Sie meinte, da sie ohnehin im Heim ist, sollen wir es uns gut gehen lassen.“ Mit „wir“ meinte der Angeklagte sich selbst und seinen Bruder.
Geld ohne Erlaubnis abgehoben
42 Abhebungen führte der 54-Jährige von Februar bis April vom Konto der damals noch lebenden Mama durch und holte für sich und seinen Bruder rund 480.000 Euro. Für ein neues Auto, einen Urlaub mit der Familie: „Das war alles abgesprochen. Mein Bruder und ich waren ja sowieso die Erben.“ Die Richterin entgegnete darauf: „Und was, wenn Sie vor ihr gestorben wären?“
Als Erwachsenenvertreter brauche es eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts, um überhaupt auf das Geld zugreifen zu dürfen. Das hätte er wissen müssen. Vor allem, da er sich vor den Abbuchungen immer wieder für andere Geschäfte die Erlaubnis geholt hatte. Darauf machte die Richterin aufmerksam. Doch der Mann blieb dabei: „Ich habe keine Schädigung gesehen.“
Die Richterin verwies bei der Urteilsverkündung auf den Pflegschaftsakt und eine „verzögerte Rechnungslegung“ des Angeklagten. Sie betonte: „Für das Gericht steht fest, dass Sie sich das Geld zugeeignet haben.“ Es setzte nicht rechtskräftig zwei Jahre bedingte Haft, auch „als Zeichen an die Allgemeinheit“. Das erbeutete Geld kassierte das Gericht für den Staat ein.
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