Prozess in Feldkirch

Haftstrafen für zwei Kriminaltouristen

Vorarlberg
30.10.2024 08:00

Gelegenheitsarbeiter waren auf Beutezug in ganz Österreich unterwegs. Nach 41 Einbruchsdiebstählen klickten für die beiden Georgier die Handschellen. Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Wenn es mit der Arbeit im eigenen Land nicht zum Besten steht, probieren wir es halt im Ausland, dachten sich wohl zwei Gelegenheitsarbeiter aus Georgien. Doch von einem redlichen Broterwerb sind der 38-jährige Sporttrainer und der 39-jährige Bauarbeiter weit entfernt. Ihr neuer Erwerbszweig lautet klassischer Kriminaltourismus in Österreich. Die beiden Männer reisten zunächst von Georgien nach Tschechien. Dort mietete man ein Auto und begab sich auf Diebestour nach Österreich. Innerhalb von 14 Tagen brach das Duo bundesweit 41 Mal in Bäckereien, Hallenbäder, Imbissstände und Geschäfte ein und stahl neben Geld alles, was nicht niet- und nagelfest war. Wobei auch das Ländle nicht verschont blieb. So entstand ein Gesamtschaden in Höhe von rund 60.000 Euro. Aufgrund der GPS-Daten der Autofirma konnte der Beutezug nachverfolgt werden. An mehreren Tatorten konnten DNA-Spuren der Angeklagten nachgewiesen werden. Teilweise wurden die Einbrüche von Überwachungskameras festgehalten.

Fakten, die die beiden Angeklagten in der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch nicht daran hinderten, sich zu den Taten nur teilweise schuldig zu bekennen. Die Ausreden waren vielfältig: Man hätte Hunger gehabt und nur Lebensmittel gestohlen. Auch Erinnerungslücken aufgrund von Trunkenheit tat sich auf. Und bei manchen Taten wollten sie gar nicht dabei gewesen sein. Was der Senat am Ende als reine Schutzbehauptungen wertet. „Ich habe noch nie eine derart erdrückende Beweislage erlebt, bei welcher der Angeklagte trotzdem leugnet“, wettert Richter Theo Rümmele und verurteilt die Männer wegen schweren gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Da ein Teil der Beute sichergestellt werden konnte, beläuft sich der Verfallsbetrag auf rund 31.000 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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