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29.10.2024 17:25

Wie zwei arme Sünder sitzen die beiden Schüler vor dem Richter. Wie es scheint, dürften sich die bislang unbescholtenen Teenager der Tragweite ihrer Tat nicht bewusst gewesen sein. Angeklagt sind sie wegen eines mittelschweren Raubes. Ein Verbrechen, auf das der Gesetzgeber eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vorsieht. Es geht um einen Vorfall im Mai dieses Jahres zwischen den beiden Beschuldigten und zwei gleichaltrigen Mädchen aus deren Freundeskreis in Mäder. „Hast du Geld dabei?“, soll der 14-Jährige eines der Mädchen zunächst gefragt haben. Als die Schülerin dies verneinte, soll der 15-Jährige mit einem weiteren Burschen das Opfer festgehalten haben, während der Erstangeklagte versuchte, die Tasche an sich zu nehmen. Nachdem ihre Freundin den Notruf wählte, flüchteten die Täter.

Teenager zeigen sich reuig
Bei der Polizei schilderte das Opfer den Vorfall, bestritt jedoch zunächst, dass es sich bei den Tätern um die beiden Angeklagten handle. Aus gutem Grund, wie sich herausstellen sollte: „Das Opfer wollte die Burschen nicht verpetzen, weil diese gedroht hatten, den Mädchen ansonsten die Freundschaft zu kündigen“, so Staatsanwalt Richard Gschwenter. Während die Verteidigung von einem „Jux unter beinahe Kindern“ spricht und aufgrund der Unbescholtenheit der beiden Delinquenten eine Diversion anregt, zeigen sich die Teenager reuig. „Das war nicht richtig und kommt auch nicht wieder vor“, beteuern diese.

Dass sie sich bei den Mädchen bereits kurz nach der Tat entschuldigt haben, kommt ihnen am Ende der Verhandlung ebenso zugute. Richter Philipp Plattner lässt die Burschen gewähren und „verdonnert“ sie zur Leistung von 60 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung. Trotz des wohlwollenden Ausgangs des Prozesses für die beiden mahnt der Staatsanwalt: „Wenn Sie glauben, dass das, was Sie getan haben, Jux und Tollerei war und der Gerichtstermin ein Witz, dann täuschen Sie sich jetzt gewaltig. Also machen Sie Ihre Sozialstunden ordentlich, sonst sehen wir uns hier wieder unter Androhung einer Haftstrafe!“ 

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Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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