Wer die Vignette falsch anbringt, muss blechen: Das weiß nun auch ein Autofahrer, der einen Strafbescheid wegen Mautprellerei am Salzburger Landesverwaltungsgericht bekämpfte.
Wer die genauen Regeln für die Vignette nicht befolgt, kann mit deftigen Strafen rechnen: von 300 bis zu 3000 Euro. Das zeigt eindrücklich ein aktueller Fall aus dem Salzburger Landesverwaltungsgericht: Es geht um einen Autofahrer, der mit seinem Wagen Mitte November auf der A10 bei Bischofshofen unterwegs war. Eine Klebevignette hatte er auf seinem Fahrzeug, aber er hatte sie nicht richtig angebracht, wie es im Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau heißt: „Bei der am Fahrzeug angebrachten Klebevignette wurde die Trägerfolie nicht vollständig entfernt (das ‘X‘ war sichtbar).“
Vignette war „eindeutig“ nicht richtig angeklebt
Deswegen war sie nicht gültig. Strafe: 350 Euro plus 35 Euro Verwaltungskosten. Dagegen reichte der Betroffene Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein und monierte eine „total überzogene“ Maßnahme der Behörde. Das Gericht prüfte den Fall, führte eine Verhandlung durch und wischte die Beschwerde letztlich vom Tisch: Die Vignette war „eindeutig“ nicht vollständig angeklebt und das „Lochungsdatum nicht ordnungsgemäß ablesbar“.
Das bedeutet: Der betroffene Lenker muss die Strafe plus noch weitere 70 Euro an Gerichtskosten zahlen. Zudem verwies der Verwaltungsrichter im Entscheidungstext auf den Verwaltungsgerichtshof, der bereits rechtlich klärte: Eine Vignette gilt erst, wenn sie richtig klebt, und nicht schon beim Kauf.
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