Wegen Skonto-Abzug

Wieder Verwirrung bei Vergabe von Handwerkerbonus

Salzburg
30.10.2024 07:00

Der Sanierungsbonus des Bundes ist nicht für alle zu Durchschauen: Manche Bürger erhalten trotz Skonto den Handwerkerbonus, andere nicht. Dabei spielt Übereinstimmung von Rechnung- und Überweisungssumme offenbar keine Rolle.

Beim Einreichen der Unterlagen für den Handwerkerbonus kamen schon zahlreiche Antragsteller ins Straucheln. Bereits mehrfach hat die „Krone“ über Haus- und Wohnungseigentümer berichtet, die sich an der Sanierungsförderaktion des Bundes die Zähne ausgebissen haben. Sie mussten für durchgeführte Arbeiten schließlich voll aufkommen.

So war es auch bei Herrn P., über dessen Fall die „Krone“ bereits berichtete. Die Rechnung musste für den Erhalt des Bonus noch einmal neu ausgestellt und extra ausgewiesen werden. Fahrtkosten der Handwerker und schließlich der Skonto-Abzug sorgten für Ablehnung.

Trotz fehlender Skonto-Ausweisung Rabatt erhalten
Im Fall von Markus W. (Name der Redaktion bekannt) hat der Skonto-Abzug aber funktioniert. Der IT-Spezialist hat sämtliche Rechnungen für die Elektriker- und Bodenlege-Arbeiten in seinem Haus fein säuberlich angeführt. Trotz fehlender Ausweisung des Skonto auf der Rechnung hat er den Rabatt erhalten.

 „Für mich war nach Studium der Förderregeln klar, wie es zu machen ist“, so der Salzburger. Er erhielt schließlich binnen weniger Tage die knapp 1900 Euro Bonus. Warum aber W. den Skonto erhielt, Herr P. und auch andere Fälle nicht? Das bleibt weiter offen.

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