Halloween rückt immer näher: Auch „neu-traditionellem“ Treiben sind gesetzliche Grenzen gesetzt.
Nebelgranaten vor einem Supermarkt in Klagenfurt und auf öffentlichen Plätzen in Villach, drei ausgebrannte und zwei schwer beschädigte Autos in Gurk, eine gefährliche Messerdrohung, Sachbeschädigungen und kleinere Gewaltdelikte – im Vergleich zur „Horrornacht 2022“ mit unzähligen Polizeieinsätzen verlief Halloween im vergangenen Jahr in Kärnten einigermaßen „friedlich“.
Damit es auch heuer so bleibt, wird die Exekutive in der Spuk-Nacht wieder verstärkt auf den Straßen unterwegs sein. „Verunstalten beziehungsweise Beschmieren von Häusern oder Autos, Zerstörungen von Briefkästen und Mülltonnen oder gar Bedrohen von Menschen, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen – das alles sind Straftatbestände, die zur Anzeige gebracht werden“, erklärt man von Seiten der Polizei.
Zusätzlich zu den verstärkten Streifen werden auch die Beamten der Einsatzeinheit auf den Straßen unterwegs sein.
Landespolizeidirektion Kärnten
„Strafen“ auch für Unmündige
Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 nicht strafrechtlich belangt werden können, kann eine Wiedergutmachung des Schadens zivilrechtlich geltend gemacht werden. Zudem werde man bei den auf Straßen „umherspukenden“ Süßigkeiten-Sammlern auch ein Augenmerk auf das Kinder- und Jugendgesetz legen. Denn erst ab 16 darf man zeitlich unbegrenzt allein unterwegs sein. Unter 14 Jahren gelten Ausgehzeiten von 5 bis 23 Uhr, ab 14 Jahren von 5 bis 1 Uhr in der Früh.
Ein weiterer Sicherheitsappell an Eltern: „Dunkel gekleidete Kinder unbedingt mit Reflektoren ausstatten, um Unfalldramen zu vermeiden!“
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