Nach dem verhinderten Terroranschlag auf Taylor Swifts Konzert in Wien am 9. August hat das Bundeskriminalamt einen detaillierten Bericht vorgelegt. Dieser untersucht die beim Hauptverdächtigen gefundenen Chemikalien und deren Verwendung für Sprengstoff. Der Anwalt des mutmaßlichen IS-Sympathisanten sieht darin eine Entlastung für seinen Mandanten.
Im Zusammenhang mit dem mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein geplantes Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion liegt nun ein ausführlicher Untersuchungsbericht des Bundeskriminalamts (BKA) vor.
„Mengen reichten für eine Sprengkapsel“
Der 26-seitige Bericht zeigt, dass der 19-Jährige aus Ternitz den Sprengstoff TATP in kleinen Mengen herstellte. Dafür nutzte er gewöhnliche Chemikalien wie verdünnte Schwefelsäure, Nagellackentferner und Wasserstoffperoxid.
„Die Mengen waren aber gering, scheinen jedoch ausreichend zur Herstellung einer Sprengkapsel“, wird in dem Bericht festgehalten. Die genaue Menge des produzierten Sprengstoffs konnte das Bundeskriminalamt nicht bestimmen, denn „die hergestellten und herstellbaren Mengen können aufgrund der ungewöhnlichen Mixtur und der Tatsache, dass es beim Mischen bereits zu Vorreaktionen kommt, nicht abgeschätzt werden“, so das BKA.
Tomanek sieht sein Gutachten als bestätigt
Der Rechtsvertreter des 19-Jährigen, Werner Tomanek, sieht durch diese Feststellungen das Ergebnis eines von ihm eingeholten Privatgutachtens bestätigt. Ein renommierter Sachverständiger für Waffen, Munition und Sprengmittel war in seiner Expertise zu dem Schluss gekommen, dass sich einer beschlagnahmten Flasche eine TATP-haltige Lösung mit maximal vier Gramm TATP befunden hatte.
Im Einsatzbericht zur Hausdurchsuchung war die Menge noch mit 45 Gramm angegeben worden. Mit dem nun vorgelegten Untersuchungsbericht sei klargestellt, „dass der sogenannte Sprengstoff maximal die Wirkung eines Tischfeuerwerks gehabt hätte“, so Tomanek am Dienstagnachmittag. Ein für einen Terror-Anschlag taugliches Sprengmittel habe der 19-Jährige somit „sicher nicht“ besessen.
Wollte „Swifties“ mit Selbstmordanschlag töten
Der 19-Jährige steht im Verdacht, im Namen der radikalislamistischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) einen Selbstmordanschlag auf das Zweite von insgesamt drei in Wien vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben. Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte „Swifties“, wie die Fans der Pop-Ikone genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte.
Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben in jedem Baumarkt erhältlichen Chemikalien und der TATP-haltigen Flüssigkeit mehrere elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt. Seither wird von der Staatsanwaltschaft Wien gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt. Ein 17-Jähriger, der sich ebenfalls in U-Haft befindet, gilt als möglicher Komplize.
Treueschwur gegenüber dem IS
Fest steht, dass sich der 19-Jährige im Vorfeld Pläne für den Bau einer Bombe besorgt und im Internet einen Treueschwur auf den IS geleistet hatte. Am 29. Juli versuchte er außerdem, sich über den Messengerdienst Telegram aus den USA eine Handgranate, eine Zastava M70, die auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruht, und eine Pistole zu bestellen, scheiterte aber mit diesem Unterfangen.
Gesichert ist zudem, dass sich der 19-Jährige in einem Kalendereintrag auf seinem Handy den 9. August – den Termin des zweiten Taylor Swift-Konzertes – markiert und wiederholt nach den Wien-Konzerten der Pop-Sängerin gegoogelt hatte.
Die Experten vom BKA haben auch zahlreiche Gegenstände am Wohnsitz des 19-Jährigen auf mögliche Rückstände von Sprengmitteln untersucht. Weder auf Handschuhen und Türschnallen, noch auf Mistkübeln und einer schwarzen Umhängetasche ließen sich entsprechende Spuren nachweisen.
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