Auch an Halloween ist nicht alles erlaubt, die Vorarlberger Polizei warnt vor strafrechtliche relevantem Verhalten. Am Donnerstag wird auch verstärkt kontrolliert werden.
Halloween ist nicht nur die Nacht organisierten Grusels und gemeinschaftlichen Bettelns um Süßigkeiten, sondern wird von manchen auch als Einladung verstanden, sich in Sachen Randale auszutoben. Allerdings gibt die Polizei zu bedenken, dass Halloween kein Freifahrtschein ist.
Manch ein Scherz befindet sich längst nicht mehr im Rahmen der Gesetze und kann entsprechend geahndet werden. So ist etwa das Bewerfen von Fassaden und Autos mit Eiern oder Farbbeuteln schlicht und ergreifend verboten – auch am 31. Oktober. Die Zerstörungen von Briefkästen oder Mülltonnen sowie Diebstähle fallen ebenfalls in diese Kategorie. Zudem stellt die Exekutive klar, dass auch das Bedrohen von Menschen, die etwa keine Naschereien herausrücken wollen, strafbar ist.
All das kann zur Anzeige gebracht werden, die Polizei wird übrigens in der Halloween-Nacht genauer hinsehen, verstärkt kontrollieren und bei beobachteten Straftaten ausnahmslos einschreiten. Zwar sind Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangbar, Geschädigte haben aber dennoch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, wie zum Beispiel die Reinigung der Hausfassade oder Erneuerung der Mülltonnen, geltend zu machen.
Zudem kann die zuständige Jugendwohlfahrt über die Taten informiert werden, die auch dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen. Schlechte Scherze können also nach hinten losgehen.
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