Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer und alleine beim Durchlesen läuft es einem kalt über den Rücken. Ein 59-jähriger Amtsleiter aus dem Bezirk Braunau soll Live-Vergewaltigungen von kleinen Mädchen im Internet bestellt haben. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 15 Jahre Haft.
Die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis hat wegen der Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen (§ 206 Abs 1 und 3 StGB) und des bildlichen sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und bildlicher sexualbezogener Darstellungen minderjähriger Personen (§ 207a StGB) sowie der Vergehen der pornographischen Darstellung minderjähriger Personen (§ 207a StGB alte Fassung), der sittlichen Gefährdung von Personen unter 16 Jahren (§ 208 StGB) und der Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen (§ 208a StGB) Anklage gegen einen 59-jährigen Innviertler erhoben.
Über Messenger-Dienst verschafft
Dem damals als Amtsleiter einer Gemeinde im Bezirk Braunau tätigen Angeklagten wird nach Auswertung zahlreicher beschlagnahmter Datenträger zur Last gelegt, sich zumindest seit dem Jahr 2019 bis zu seiner Festnahme im Jänner 2024 mehrmals über einen Messenger-Dienst pornografische Darstellungen minderjähriger Personen verschafft und anderen Nutzern dieses Dienstes zugänglich gemacht zu haben.
Live-Vergewaltigungen im Internet
Weiters hat er in Live-Chats – teilweise über Webcam und Videotelefonie – Kontaktpersonen gegen Bezahlung zu sexuellen Handlungen an sehr jungen Mädchen aufgefordert sowie unmündige Jugendliche direkt kontaktiert, zu sexuellen Handlungen an sich selbst angeleitet und zur Übermittlung von Fotos und Videos aufgefordert.
Weitgehend geständig
Der Angeklagte befindet sich seit Ende Jänner 2024 in Haft. Er wurde festgenommen, nachdem dem Landeskriminalamt OÖ Ermittlungsergebnisse US-amerikanischer Behörden zur Kenntnis gebracht worden waren. Er hat sich im Ermittlungsverfahren weitgehend geständig gezeigt und wird sich vor einem Schöffengericht zu verantworten haben.
Der Strafrahmen für die genannten Delikte beträgt fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Verhandlungstermin wurde vom Landesgericht Ried im Innkreis bisher nicht festgelegt.
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