Ein Jahr lang bestahl ein Elektriker seinen Arbeitgeber und verkaufte die elektronischen Geräte im Internet. Schaden: 160.000 Euro! Bei der Inventur im namhaften, steirischen Unternehmen wurde Verdacht geschöpft. Kürzlich stand der Mann vor Gericht.
Zu einem äußerst unangenehmen Termin musste kürzlich ein ehemaliger Betriebselektriker (35) erscheinen: Er musste sich vor Strafrichter Roman Weiß im Leobener Straflandesgericht wegen schwerem gewerbsmäßigen Diebstahls und der Unterdrückung von Beweismitteln verantworten. Der Hintergrund: Ab Juli 2023 stahl er aus dem Magazinraum der Firma, für die er arbeitete, elektronische Geräte. Darunter etwa 38 sündhaft-teure CPU-Steuergeräte oder Displays. Diese verkaufte er über eine Online-Plattform. Das Spielchen zog sich über ein Jahr, bis eine Schadenssumme von rund 160.000 Euro erreicht war.
Bei Inventur aufgeflogen
Doch dann passierte das Unvermeidbare: Bei einer Inventur bemerkten Mitarbeiter des namhaften steirischen Unternehmens, dass die Teile fehlten und machten sich intensiv auf die Suche. Sowohl im Gebäude als auch im Internet. Auf besagter Verkaufs-Plattform wurden sie fündig. Sie nahmen Kontakt zur dort angegebenen Person auf und stießen auf die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten. So kam die Sache ins Rollen...
Dass er nun entlarvt war, schoss dem Steirer ein, als ihn seine neue Lebensgefährtin anrief und sagte, dass vor seiner Wohnung die Polizei warte. Zu diesem Zeitpunkt war er gerade in der Arbeit. Nachdem er gehört hatte, dass es die Exekutive auf ihn abgesehen hatte, löschte er noch schnell den Willhaben-Account und dachte, so Spuren verwischen zu können. Doch da hatte er sich getäuscht!
Auch „Ex“ muss vor Strafrichter
Vor Strafrichter Roman Weiß zeigte sich der 35-Jährige zutiefst reumütig. Er habe große finanzielle Probleme und habe sich nicht anders zu helfen gewusst. Verurteilt wurde er schließlich zu 18 Monaten Haft, drei davon unbedingt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Übrigens: Auch die Ex-Lebensgefährtin des ehemaligen Betriebselektrikers – seinen Job ist er natürlich los – muss sich demnächst vor dem Strafrichter verantworten. „Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafantrag wegen Hehlerei eingebracht“, bestätigt Sprecherin Viktoria Steinecker. Sie soll in zumindest einem Fall ein CPU-Steuergerät in ein Paket verpackt und zum Versenden zur Post gebracht haben.
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