Pech für einen drogensüchtigen Vorarlberger: Beim Heroinschmuggel in die Schweiz war der 38-Jährige der Polizei am Bahnhof St. Margrethen in die Arme gelaufen. Am Mittwoch ging der Prozess am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) über die Bühne.
Zwölf Vorstrafen zeugen von der trüben Vergangenheit des 38-jährigen Angeklagten. Die meisten Einträge resultieren aus seiner Drogensucht. Darauf ist der Mann eigenen Angaben zufolge nicht stolz.
Dass er mittlerweile in einem Methadonprogramm ist, einer geregelten Arbeit nachgeht, wieder eine eigene Wohnung hat und seine Familie hinter ihm steht, ist ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wäre da nicht die Zäsur von Ende August in St. Margrethen, als Polizeibeamte in seinem Rucksack ein Paket mit Heroin sicherstellten. Dieses hatte der Mann zuvor von Vorarlberg in die Schweiz geschmuggelt.
Während die öffentliche Anklägerin von 500 Gramm der harten Droge ausgeht, gibt der Beschuldigte im Prozess am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch lediglich 50 Gramm zu. „Ich hätte mich nie getraut, ein halbes Kilo zu schmuggeln, das wäre mir zu heiß gewesen“, bekennt sich der Drogenerfahrene nur teilweise schuldig. „Aber warum machen Sie das? Sie hatten doch einen tollen Weg eingeschlagen?“, will Richterin Lisa Pfeifer von ihm wissen. Worauf der Mann auf seine nach wie vor bestehende Drogensucht hinweist, trotz des Ersatzstoffes Methadon, den er vom Arzt verschrieben bekommt. „Ich hatte im August einen absolut schlechten Tag. Ein Dealer rief mich an und fragte, ob ich für ihn in einem Rucksack 50 Gramm Heroin von Vorarlberg nach St. Margrethen schmuggeln könne. Als Belohnung bot er mir fünf Gramm Heroin an. Da dachte ich, komm, das mach ich schnell.“
Am Treffpunkt habe er den Rucksack abgestellt, dann sei ein Serbe auf einem Scooter gekommen und habe das Päckchen in dem Beutel versteckt, schildert der Angeklagte dem Gericht. Der Rest ist Geschichte. In Bezug auf die unterschiedlichen Mengenangaben von 50 beziehungsweise 500 Gramm Heroin bleibt der Angeklagte bei seiner Version. „Ich hatte die Weisung erhalten, weder das Drogenpäckchen herauszunehmen noch zu inspizieren. Ich kann mich nur an 50 Gramm erinnern.“ Was ihm weder Staatsanwalt noch Richterin tatsächlich glauben.
Dennoch kommt der Beschuldigte mit einer milden Strafe von neun Monaten Haft davon. „Ich kann nicht ausschließen, dass es vielleicht doch nur 50 Gramm waren, die sie aufgrund ihrer Drogenerfahrung geschmuggelt haben. Sie sagten ja bereits, dass Ihnen eine größere Menge zu heikel gewesen wäre.“ Aufgrund der Strafhöhe besteht nun die Möglichkeit von Therapie statt Strafe. Sollte diese vom Gutachter nicht genehmigt werden, könnte die Variante Fußfessel statt Haft ein Thema werden.
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