Wer die Tausenden Postings der Leser zum Kommentar von „Krone“-Chefredakteur Herrmann über Van der Bellen als „Minus-Mann der Woche“ gelesen hat, konnte schon erschrecken. So heftig und emotional war die Ablehnung des präsidialen Verhaltens in Sachen Regierungsbildung.
EINERSEITS darf der Bundespräsident laut Verfassungsnovelle von 1929 so wie seinerzeit der Kaiser mit Regierungsverhandlungen beauftragen und schließlich als Kanzler auch angeloben, wen er will. Ob dieser dann im Nationalrat eine Mehrheit findet und somit mehr als nur wenige Monate im Amt bleiben kann, ist eine andere Frage.
ANDERERSEITS missachtet Van der Bellen den Wählerwillen demonstrativ, indem er die Usance, den Wahlsieger mit der Regierungsbildung zu beauftragen, kalt lächelnd beiseiteschiebt. So empfinden es zumindest Millionen Österreicher.
Seine Argumente, dass Kickls Freiheitliche den russischen Angriff auf die Ukraine gutheißen würden und für die Zerstörung der Europäischen Union seien, sind bei objektiver Betrachtung nicht haltbar.
Sind es also nur Befindlichkeiten, die das Staatsoberhaupt hier leiten? Oder doch parteitaktische Überlegungen? Ist er der ÖVP verpflichtet, weil diese seinerzeit eine indirekte Wahlempfehlung für ihn aussprach? Oder will er seine geschwächten Grünen doch noch irgendwie in die Regierung hineinreklamieren? Nur die Aversion gegenüber Herbert Kickl wäre ein bisschen wenig.
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