Pflegestipendium

„Durch Gesetzesänderung verliere ich 55.000 Euro“

Ombudsfrau
31.10.2024 12:00

Im Vorjahr wurde eine akademische Ausbildung im Bereich der Pflege noch nicht gefördert. Das hat sich heuer geändert. All jene, die mit ihrem Studium schon begonnen haben, schauen nun durch die Finger. Das zuständige Ministerium bedauert.

Im September 2023 hat Andrea V. (Name geändert) ihr Bachelorstudium für Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule in Niederösterreich begonnen. Damals sah die Gesetzeslage vor, dass über das AMS nur Pflegestipendien im nicht akademischen Bereich gefördert werden.

Das wurde mittlerweile neu geregelt. „Mit 1. September 2024 wurde dieses Stipendium auf das Bachelorstudium ausgeweitet. Allerdings nur für Neueinsteiger. Hätte ich erst heuer begonnen, und das Stipendium wäre mir bei einem günstigen Studienverlauf von drei Jahren zugestanden, hätte ich rund 55.000 Euro erhalten“, so die Niederösterreicherin empört. Sie ist leider kein Einzelfall.

„Habe davor zig Jahre eingezahlt“
Auch die 38-jährige Petra H. (Name geändert) trifft diese Situation. „Ich bin richtig verzweifelt, wenn ich mir ansehe, wer aller Geld vom Staat bekommt, ich zig Jahre eingezahlt habe, etwas, so denke ich, sinnvolles für die Gesellschaft mache, mit meiner Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin.“

Geld nur für neue Studenten
Man habe ihr vor Ausbildung geraten, für ein Jahr in Bildungskarenz zu gehen. Das habe sie gemacht. „Nun wird das Gesetz geändert und ich bekomme das Stipendium nicht, weil das Geld nur an neu beginnende Studierende ausbezahlt wird“, ärgert sie sich. Noch dazu werde sie rund die Hälfte des sechs Semester dauernden Studiums als Praktikantin verbringen und werde dafür nicht einen Cent bekommen.

Stichtag-Regelung
Auf Anfrage der Ombudsfrau hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Änderung bestätigt. Das Pflegestipendium sei ursprünglich nicht für Ausbildungen im tertiären Sektor vorgesehen gewesen. Durch eine gesetzliche Änderung sei es zu einer Ausweitung auf den akademischen Sektor gekommen. Ein Umstieg bzw. eine rückwirkende Zuerkennung sei leider nicht möglich. Wie bei allen Förderungen müsse es einen Stichtag geben. Fair?

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