Gesetzeslücke

Behörden ringen um Strafen für U-Bahn-Surfer

Wien
31.10.2024 16:00

Die U-Bahn-Surfer, die in Wien für ihren Leichtsinn bezahlen mussten, haben auch über andere Leid gebracht, gegen das die Folgekosten des Vorfalls verblassen. Doch das Gesetz bietet kaum Mittel, um dem Irrsinn Einhalt zu gebieten. Wer sich einer Bahnkreuzung falsch nähert, wird strenger bestraft.

Zwei der vier Burschen, die zuletzt ihr Leben für ein Internet-Video beim U-Bahn-Surfen ruinierten, ringen weiter mit dem Tod. Es gibt jedoch weitere Leidtragende – neben ihren Angehörigen vor allem den Fahrer des U4-Zugs, der mit dem Erlebten fertigwerden muss und psychologische Hilfe benötigt. Dazu kommen Kosten für Spital, Rettung und Polizei und mehr. Doch um die zwei anderen Burschen, die den Vorfall unbeschadet überstanden haben, Konsequenzen spüren zu lassen, fehlen den Behörden fast alle Mittel.

„Vernehmungen gibt es bei derartigen Verfahren nicht“
Die beiden unverletzten Burschen – ein 13-jähriger und ein 16-jähriger Österreicher – müssen wohl nicht einmal zur polizeilichen Einvernahme. Denn Polizei und Wiener Linien können sie nur wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ und „störendem Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen“ anzeigen. „Das sind verwaltungsrechtliche Anzeigen. Vernehmungen in dem Sinn, wie sie bei strafrechtlichen Anzeigen vorgesehen sind, gibt es bei derartigen Verfahren nicht“, so die Polizei zur „Krone“.

Der Großeinsatz beschäftigte Wiens Helfer stundenlang am Dienstag. Für die beiden Burschen, die den Vorfall unbeschadet überstanden haben, wird das kaum Konsequenzen haben. (Bild: APA/EVA MANHART)
Der Großeinsatz beschäftigte Wiens Helfer stundenlang am Dienstag. Für die beiden Burschen, die den Vorfall unbeschadet überstanden haben, wird das kaum Konsequenzen haben.

Strafe ähnlich wie beim Missachten von Blinklicht
Die Höchststrafen, die U-Bahn-Surfern drohen, sind nachgerade lächerlich: maximal 500 Euro für die „Störung der öffentlichen Ordnung“ und maximal 726 Euro für das „störende Verhalten innerhalb der Eisenbahnanlagen“. Das ist gleich viel wie beim Überfahren einer Bahnkreuzung, wenn sich die Schranken schon geöffnet haben, aber das Warnlicht noch blinkt. Dabei gibt es im Eisenbahngesetz durchaus strengere Regelungen. Wer als „Wiederholungstäter“ das Blinklicht auf Bahnübergängen missachtet, riskiert bis zu zwei Wochen Freiheitsstrafe.

Vergebliche Suche nach passendem Straftatbestand
Regelmäßig zeigt die Polizei U-Bahn-Surfer trotzdem bei den Staatsanwälten an, und zwar mit Verweis auf §100 Abs. 3 der Strafprozessordnung – quasi eine Bitte um einen Auftrag, in Richtung eines bestimmten Delikts zu ermitteln. Doch ebenso regelmäßig stößt auch die Staatsanwaltschaft an die Grenzen des Strafgesetzbuchs und findet keine vor Gericht haltbare Handhabe gegen die Täter. Hier die entsprechenden Strafbestimmungen zu schaffen, sei Sache des Gesetzgebers, heißt es seitens der Justiz.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt