Wie „Krone“-Leser wissen, berichten wir regelmäßig aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt. Das ist allerdings manchmal gar nicht so einfach. Ein Blick in die Medienarbeit und über die Brauchbarkeit einer Tagesordnung, auf der viele Punkte unverständlich bleiben.
Vor jeder Gemeinderatssitzung stellen sich für den Journalisten/die Journalistin die Fragen: Welche Punkte werden für die Bevölkerung besonders wichtig sein? Wo ist man sich politisch uneins? Welche politischen Entscheidungen haben welche Konsequenzen?
Was Tagesordnung aussagt, oder auch nicht ...
Konfrontiert ist man dann mit einer Tagesordnung, deren Punkte z. B. wie folgt lauten: „4.a. Stadtmagistrat Innsbruck, Strategie zur Implementierung und Optimierung von Modul- und Funktionsbausteinen in SAP“ oder „4.u. B 174 Innsbrucker Straße, Anton-Melzer-Straße, Egger-Lienz-Straße zwischen Leopoldstraße und Andreas-Hofer-Straße, Projektbeschluss“.
Wenn Sie jetzt nicht wissen, was das bedeuten soll (Was heißt SAP? Welches Projekt wird hier beschlossen?) – dann sind wir schon zu zweit.
Unter den Subventionsanträgen steht etwa der informative Unterpunkt „Bereich Kultur“. Da weiß man natürlich sofort, wer wie viel bekommt. Nicht. Super auch die Anträge des Ausschusses für Stadtentwicklung, da heißt es äußerst aufschlussreich etwa „12 e. Entwurf des Flächenwidmungsplanes NR. AL-eF02, Arzl, Bereich GP. 262, KG Arzl“. Tja, was soll man da noch sagen?
Sorry, darf ich dir nicht weiterschicken.
Ein Gemeinderat zur „Krone“
Wie soll man so informieren?
Gibt es noch ausführende Dokumente zu den Tagesordnungspunkten? Ja, die gibt es. Die bekommen wir Medien nur nicht. „Sorry, darf ich dir nicht weiterschicken“, bekam ich einmal die Antwort eines Gemeinderates. Ja, lieber Leser: Sorry. Wie soll man so informieren?
Bei der Stadt nachgefragt, bekommt man die Antwort: „Das Referat hält sich bezüglich der Einladung zum Gemeinderat an das Stadtrecht. Das besagt in § 20 Abs. 2, dass die Einladung zu veröffentlichen ist.“ Puh, Glück gehabt.
Des Weiteren werden den Mandataren alle Geschäftsstücke, also die Dokumente, fünf Werktage vor der Sitzung geschickt. Doch: „Der Öffentlichkeit bzw. den Medien werden vorab keine Geschäftsstücke zur Verfügung gestellt. Dies liegt daran, dass der Gemeinderat beschließen kann, Tagesordnungspunkte abzusetzen oder in einer nicht öffentlichen Sitzung zu behandeln. Dem Gemeinderat als oberstes Organ darf nicht vorgegriffen werden. Zudem müssten Akten auf ihre DSGVO-Konformität überprüft und gegebenenfalls geschwärzt werden.“
Abgesehen davon, dass man sich fragen kann, warum ein von der Bevölkerung gewähltes Gremium, welches die Bevölkerung vertritt, einen nicht-öffentlichen Teil der Sitzung hat, ist es offenbar nicht drin, sich eine Woche vor dem Gemeinderat auf eine Tagesordnung zu einigen und die Dokumente zu schwärzen. Man möchte ja niemandem etwas unterstellen.
Aber: Wozu wird überhaupt eine Tagesordnung verschickt, wenn enorm viele Punkte absolut unverständlich bleiben? So als ließe man Medien ein bisschen absichtlich im Dunkeln. Und damit die Bevölkerung. Transparenz geht anders.
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