Eine der wichtigsten Signa-Gesellschaften, die Signa Prime Selection AG, wird nun doch in den Konkurs geschickt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ablehnung des von den Gläubigern angenommenen Sanierungsplans vom Oberlandesgericht Wien – und gibt damit der Forderung der Republik Österreich recht!
Seit Ende 2023 ist die Signa Prime Selection AG, eine der Kerngesellschaften des verschachtelten Signa-Konglomerates, offiziell zahlungsunfähig. Im Frühjahr 2024 stimmten die Gläubiger einem Treuhand-Sanierungsplan zu, doch das Oberlandesgericht Wien bestätigte diesen Plan nicht.
Top-Immobilien gebündelt
Das finanzmarode Unternehmen legte gegen den OLG-Entscheid Revision ein, doch der Oberste Gerichtshof bestätigte die Ablehnung. Damit steht fest: Es wird keine Sanierung in Eigenverwaltung geben, stattdessen wird die Signa Prime Selection AG, in welcher bekanntlich die Top-Immobilien in Innenstadtlagen gebündelt waren, in den Konkurs geschickt und mittels Masseverwalter abgewickelt. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass die Erfüllung des Treuhandplans „offensichtlich nicht möglich“ sei.
Neben der Bauruine des Kaufhaus Lamarr auf der Wiener Mariahilfer Straße gehören auch das Kaufhaus Tyrol in Innsbruck und der Elbtower in Hamburg in die Signa Prime Selection AG. Die Immobilien fallen nun in die Konkursmasse.
„Wir akzeptieren den Beschluss, unser Ziel bleibt nach wie vor, die Aktivitäten zur Schaffung von Masse für die Gläubiger umzusetzen“, sagte Herwig Teufelsdorfer, Vorstand der Signa Prime, auf Anfrage.
Kritischer äußerte sich Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer der Creditreform, zu der OGH-Entscheidung: „Durch diese Entscheidung läuft man Gefahr, dass man zur Unzeit in einen Fire Sale gerät und es dadurch zu einer geringeren Quote für die Gläubiger kommt“, sagte Weinhofer laut einer Aussendung. „Die Treuhandsanierung hätte den Vorteil gebracht, dass man auf eine Erholung des Immobilienmarktes bei gleichzeitig sinkender Zinsen hätte hoffen können. In diesem Szenario wären die Erfolgsaussichten – auch nach Meinung der Gerichtssachverständigen – höher und damit für die Gläubiger vorteilhafter gewesen.“
Erfolg für „Anwalt der Republik“
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und damit de facto „Anwalt der Republik“ in Sachen Signa, hatte bereits kurz nach der Eröffnung des Verfahrens erklärt, dass man der Sanierung in Eigenverwaltung aus mehreren Gründen nicht zustimmen werde.
Zuletzt hatte er auch wieder in der „ZiB 2“ betont, dass er angesichts der Tragweite nicht überzeugt sei, dass ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung geeignet sei, um die Vorgänge in der Signa zu durchleuchten. „Man darf das nicht als einen Schrebergarten neben dem anderen sehen“, sagte Peschorn, „sondern als großes Haus mit 30 Zimmern, und in die muss man überall hineinschauen“.
Entlohnung des Insolvenzverwalters als Knackpunkt
Schon das Oberlandesgericht Wien hatte sich im Frühjahr intensiv Gedanken darüber gemacht, ob der Sanierungsplan der Signa Prime überhaupt erfüllbar sein würde. Sein Urteil fiel eindeutig aus: ein klares Nein.
Der OGH hat sich nun als oberste Instanz einen einzigen Punkt herausgegriffen, diesen aber sehr detailliert ausgeführt: nämlich die Entlohnung des Insolvenzverwalters. Diese macht der bei der Signa Prime gut 23,5 Millionen Euro aus.
Der Hintergrund: Im Gesetz steht, dass die Kosten des Sanierungsverwalters bezahlt oder sichergestellt werden müssen. Im Signa Prime-Fall ist das stolze 23,5 Millionen Honorar jedoch vom Sanierungsverwalter gestundet worden.
Der Oberste Gerichtshof erklärt nun in der aktuellen Entscheidung, die der „Krone“ vorliegt: Schon allein aus diesem schwerwiegenden Grund sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bestätigung des Sanierungsplanes nicht gegeben. Das bedeutet: Bereits das Erstgericht hätte ihn, wie vom Peschorn stets gefordert, vor Monaten verwerfen müssen.
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