Der Postler hat RSa- und RSb-Sendungen nicht zugestellt sowie nicht überbrachte Waren in seiner Wohnung gelagert. Er und seine Freundin seien neugierig gewesen, was in den Paketen drin war – benutzt habe er den Inhalt nicht. Außerdem war er stark drogenabhängig, versucht er sich zu erklären.
„Wenn’s wirklich wichtig ist, dann lieber mit der Post“ – war der Werbeslogan der Österreichischen Post. Das sieht offenbar auch Richter Michael Böhler in Anbetracht der vielen Konkurrenzunternehmen – DHL, GLS etc. – so und sagt: „Wenn sich die Bevölkerung nicht mehr auf die Post verlassen kann, dann haben wir ein Problem.“ Deswegen handle es sich auch im Fall der nicht zugestellten RSa- und RSb-Briefe sowie Pakete um ein „Verbrechen mit starker Außenwirkung“, so der Richter.
Wenn sich die Bevölkerung nicht mehr auf die Post verlassen kann, dann haben wir ein Problem.
Michael Böhler
Fünf Gramm Marihuana am Tag konsumiert
Über einen Zeitraum von acht Monaten – von August 2023 bis März 2024 – hatte der Ungar (37), der im Ötztal als Postzusteller tätig war, diverse Briefe und Pakete, auch Bankomatkarten waren dabei, nicht zugestellt. Konkret wird ihm Amtsmissbrauch, Veruntreuung, Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel sowie Suchtgifthandel vorgeworfen.
Meine Freundin und ich waren neugierig, deswegen haben wir die Pakete geöffnet. Benutzt haben wir den Inhalt nicht.
Der Angeklagte
Man könnte meinen, letzteres passe nicht zu den vorigen Vergehen, doch genau hier sieht der Rechtsanwalt des Angeklagten einen Konnex: Weil sein Mandant sehr stark konsumiert habe – er wurde mit 600 Gramm Cannabis und fünf Fläschchen Haschisch-Öl bei einer Polizeikontrolle erwischt -, sei er mit dem Postdienst überfordert gewesen. Fünf Gramm am Tag habe er zum Zeitpunkt der Tat konsumiert. Die schlechten Deutschkenntnisse hätten ihr Übriges getan.
Also war der Angeklagte einfach zu bekifft, um die Pakete und die wichtigen Briefe zuzustellen? Benutzt habe er jedenfalls nichts vom Inhalt der Pakete, sagt der geständige Ungar aus. Seine Freundin und er seien einfach neugierig auf den Inhalt der Pakete gewesen. Er habe außerdem nur die behalten, bei denen eine Zustellung unmöglich war.
Urteil für Angeklagten zu hoch, Berufung eingelegt
Mildernd wird ihm das Geständnis angerechnet, doch erschwerend hinzu kommt unter anderem eine Vorstrafe (Der 37-Jährige wurde schon einmal mit Suchtmittel erwischt). Der Richter urteilt: teilbedingte Haftstrafe von eineinhalb Jahren, wobei er sechs Monate im Gefängnis absitzen müsste. Es wurde Berufung eingelegt. Nun wandert die Angelegenheit zum OLG.
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