Weil die Zeuginnen bzw. die Opfer die Aussage verweigerten, wurde ein gebürtiger Rumäne am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Dieses Muster ist aus vielen ähnlich gelagerten Fällen bekannt.
Besser kann es für einen Beschuldigten nicht laufen: Die Opfer beziehungsweise Zeugen machen aufgrund ihres Nahverhältnisses zum Angeklagten im Prozess von ihrem Aussageentschlagungsrecht Gebrauch und verzichten folglich darauf, den Angeklagten zu belasten. Was letztlich auch bedeutet, dass die bei der Polizei gemachten Angaben nicht verwertet werden dürfen und somit vom Gericht als gegenstandslos zu betrachten sind.
Erst Ex-Frau dann die neue Freundin verprügelt
Derartige Szenarien sind vor Gericht leider Alltag, wie auch der am Donnerstag in Feldkirch verhandelte Fall zeigt: Laut Vorwurf des Staatsanwaltes hatte der 55-jährige Angeklagte im Zuge eines Streits im April letzten Jahres seiner Ex-Frau mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt. Auch als sie nach einem Kopfstoß zu Boden fiel, schlug der Rabiate weiterhin auf die Frau ein.
Drei Wochen später lehrte der Brutalo seiner neuen Lebensgefährtin das Fürchten, als er sie gegen einen Schrank stieß und sich die 47-Jährige dadurch zwei Rippen brach. Doch auch vor psychischer Gewalt schreckte der Beschuldigte nicht zurück. So drohte er der Angestellten mehrmals mit dem Umbringen. „Ich werde dich vom Balkon werfen, wenn du nicht den Mund hältst“, zitiert Staatsanwalt Alexander Kaindl aus dem Strafakt. Die Frau trennte sich daraufhin vom Angeklagten. Dieser wurde wiederum wegen schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung angezeigt und ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.
Das große Schweigen vor Gericht
Auf Rat seines Anwaltes äußert sich der Beschuldigte in der Verhandlung am Donnerstag nicht zu den Vorwürfen, was sein gutes Recht ist. Ebenfalls stumm gab sich die Tochter des Angeklagten, die eigentlich im Fall der verprügelten Ex-Frau als Zeugin hätte aussagen sollen. Und auch von der so schlimm gepeinigten 47-Jährigen gab es kein belastendes Wort zu hören. Stattdessen ließ sie das Gericht wissen, dass sie nun doch wieder zum gebürtigen Rumänen zurückgekehrt sei – ob aus Liebe oder Angst, darüber kann nur spekuliert werden.
Und so war am Ende trauriger Fakt, dass Richterin Silke Wurzinger aufgrund der Sachlage gar nichts anderes übrig blieb, als den 55-Jährigen von allen Vorwürfen freizusprechen.
Staatsanwalt gab noch keine Erklärung ab
Die Kosten des Verfahrens trägt somit der Bund, also der Steuerzahler. Im Falle eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage hätten dem Brutalo bis zu fünf Jahre Haft gedroht. Jetzt gilt er nach wie vor als unbescholtener Mann. Das letzte Wort ist in der Causa allerdings bisher nicht gesprochen, denn der Staatsanwalt hat noch keine Erklärung abgegeben, ein Einspruch gegen das Urteil ist folglich möglich.
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