Die Anklage gegen Tirols Ex-Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser (ÖVP), dem unter anderem Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, ist rechtskräftig. Auf einen Einspruch sei verzichtet worden.
Das sagte eine Sprecherin der Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Montag zur APA. Im Vorverfahren hatte Walser die Steuerhinterziehung in Höhe von 1,1 Millionen Euro bereits gestanden. Zudem wird ihm Verleumdung, Beweismittelfälschung und falsche Beweisaussage zur Last gelegt.
Noch kein Verhandlungstermin
Ein Verhandlungstermin sei allerdings noch nicht anberaumt worden, sagte Staatsanwaltssprecherin Julia Klingenschmid. Vor zwei Wochen hatte die Staatsanwaltschaft über die Anklage gegen den 49-jährigen Walser informiert. Bis Montag hätte der Transportunternehmer dagegen einen Einspruch erheben können.
Das sagt Walsers Anwalt
Man habe „aus rechtlichen Überlegungen“ auf einen Einspruch verzichtet, sagte der bekannte Innsbrucker Verteidiger Albert Heiss, der Walser vertritt. Ein Gericht solle nun klären, ob der entsprechende Tatbestand gegeben sei. Er rechnete indes mit einem Verhandlungstermin noch in diesem Jahr.
Brisante Vorwürfe gegen Ex-WK-Boss
Walser soll laut Staatsanwaltschaft betriebliche Aufwände vorgetäuscht, Einkünfte nicht offengelegt und Löhne „schwarz“ ausgezahlt haben. Konkret wurde dem Ex-Wirtschaftskammerboss vorgeworfen, dass er etwa einem Subunternehmer Frachtaufträge erteilt habe. Große Bargeldbehebungen begründete er damit, dass er diesen in bar bezahlt habe. Während der Ermittlungen soll Walser aber dahingehend „wahrheitswidrige Dokumente“ vorgelegt haben, die diese Aufwände bestätigen sollten. Die Behörde sah darin das Vergehen der Beweismittelfälschung.
Weil Walser zudem behauptet hatte, dass seine Disponenten und ein Fahrer für diese Malversationen verantwortlich seien und er selbst davon nichts gewusst hätte, wurde er nun wegen Verleumdung und falscher Beweisaussage angeklagt. Darüber hinaus soll der Frächter Rechnungen teilweise in der Buchhaltung nicht erfasst und die Rechnungsbeträge „direkt auf ein privates Konto des Angeklagten“ überwiesen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Lange Haftstrafe droht
Für die Abgabenhinterziehung droht Walser nun im Falle einer Verurteilung eine Geldstrafe bis zu 2,2 Mio. Euro, für die übrigen Delikte eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zudem beantragte die Staatsanwaltschaft eine Verbandsgeldbuße für das Unternehmen.
Nach Bekanntwerden der Ermittlungen im November des Vorjahres hatte Walser – einstige ÖVP-Zukunftshoffnung – seine Ämter in der Wirtschaftskammer sowie als Bürgermeister der Gemeinde Thaur im Bezirk Innsbruck-Land zurückgelegt. Der recht öffentlichkeitsbewusste Walser meinte damals, dass er seiner „Rolle und Verantwortung als Unternehmer nicht immer den nötigen Platz eingeräumt“ habe.
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