Unglaubliche vier Jahre lang hat eine 58-jährige Grazerin die Justiz zum Narren gehalten. Sie täuschte eine Gehunfähigkeit vor, um Schmerzensgeld und Pflegeleistungen zu kassieren. Einem Großteil der Verhandlungen blieb sie mit lapidaren Entschuldigungen fern. Erst die U-Haft konnte sie läutern.
Fast 20 Prozesstage wurden seit 2020 angesetzt. Doch die 58-Jährige war gerade einmal bei fünf (!) Terminen anwesend. Immer wieder erkrankte sie sehr kurzfristig. Einmal ein Corona-Verdacht, dann Magen-Darm-Geschichten, eine Schulter-OP und ein angeblicher Suizidversuch. Für jeden Vorfall hatte sie ein ärztliches Attest. „Ein respektloses Verhalten bis zum Gehtnichtmehr“, schimpfte die vorsitzende Richterin nicht nur einmal in dem langjährigen Prozess, der allen Beteiligten viele Nerven kostete.
Nie auf Rollstuhl angewiesen
Das Theater begann 2015: In einer Mietwohnung der Stadt Graz soll der Steirerin eine Balkontüre auf den Fuß gefallen sein. Seitdem sei sie auf den Rollstuhl angewiesen. Von der Stadt forderte sie unter anderem für Umbauarbeiten mehr als 5000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ortete versuchten schweren Betrug. Die Frau sei nie an den Rollstuhl gebunden, ihre Mobilität nie eingeschränkt gewesen. Die Angeklagte habe aber hohe Schulden gehabt.
„Es waren orthopädische Schuhe“
Das Video eines Privatdetektivs zeigte dann Unglaubliches: die angeklagte Dame auf hohen Schuhen beim Einkaufen. Ihren Beteuerungen, es seien orthopädische Schuhe gewesen und sie habe bestimmte Medikamente genommen, damit sie gehen konnte, schenkte niemand mehr Glauben.
Als sie dann beim nächsten Termin wieder nicht vor Gericht erschien, reichte es der Staatsanwaltschaft und sie beantragte U-Haft. Einen Monat verbrachte die 58-Jährige wegen Fluchtgefahr hinter Gittern, eh sie gegen Zahlung von 20.000 Euro Kaution wieder freikam.
Nach U-Haft plötzlich geständig
Die U-Haft läuterte die Betrügerin aber letztlich, sie gestand den Betrug ein. Sie habe das schnelle Geld gewittert. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl diagnostizierte bei der Angeklagten schon von Beginn an das Münchhausen-Syndrom: „Sie erhofft sich durch die eingebildete Krankheit Aufmerksamkeit. Bei ihr aber eher fast ein Pseudo-Münchhausen-Syndrom, weil nur finanzielles Interesse dahintersteckt.“
Jetzt fiel nach fast vier Jahren das rechtskräftige Urteil: zehn Monate auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe. Dazu mehr als 25.000 Euro Zusprüche an die Privatbeteiligten, darunter auch die Stadt Graz. Die 58-Jährige nahm die Entscheidung ohne Widerworte zur Kenntnis.
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