Provozierte Ermittler?

Geschwister verkauften Nazi-Material – Freispruch

Gericht
04.11.2024 21:02

In Oberösterreich soll ein Geschwister-Duo Nazi-Materialien und Waffen verkauft haben. Die beiden standen am Montag in Ried wegen Wiederbetätigung vor Gericht. Das Urteil ist wohl für die ein oder den anderen überraschend ...

Der Erstangeklagte (38) war früher ein führendes Mitglied im „Objekt 21“, auf dessen Konto unter anderem Brandanschläge und Schutzgelderpressungen im Rotlichtmilieu gehen. Er hat ein langes Vorstrafenregister und sitzt zurzeit noch bis März 2026 in der Haftanstalt Stein. Zuvor soll er in Suben einem Mithäftling eine Maschinenpistole samt Munition und Nazi-Materalien zum Kauf angeboten haben. Der Mann meldete das bei der Staatsanwaltschaft.

Zudem habe der 38-Jährige die Vergasung von Jüdinnen und Juden geleugnet und ihm über eine Freundin einschlägige Musik geschickt, gab der Mithäftling an. Das leugnete der Angeklagte jetzt vor Gericht. Er habe bereits mit dem Nazi-Gedankengut gebrochen. Außerdem habe ihn der Zeuge selbst gefragt, ob er nicht eine Waffe verkaufe.

Schwester: Brauchte Geld für OP
Das bestätigte auch die mitangeklagte Schwester vor Gericht. Der Häftling habe ihr unter anderem tolle Kontakte und Autos versprochen, wenn sie ihm in Sammlerkreisen begehrte Nazi-Materialien wie eine Uniform und Spruchbänder gebe. Sie habe schließlich auch ein Gewehr überreicht, da sie Geld für eine Operation gebraucht habe. Zuvor habe sie sich an mehreren Stellen erkundigt, ob ihr Vorgehen nicht verboten sei.

Chats des Zeugen lagen zur zum Teil vor, sein Handy war nicht verwertbar. Ins Rollen gekommen war der Fall durch einen verdeckten Ermittler, der nach der Meldung bei der Staatsanwaltschaft als Abnehmer der Nazi-Materialien und Waffen auftrat. Das Gericht sah dadurch allerdings eine „Tatprovokation“ und sprach den Angeklagten wegen Wiederbetätigung und Holocaustleugnung frei. Er bekam lediglich eine sechsmonatige Haftstrafe wegen Verstößen gegen das Waffengesetz.

Die Schwester wurde komplett freigesprochen. Keines der Urteile ist rechtskräftig, gegen den Bruder soll noch weiter ermittelt werden.

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