Ende 2022 wurden einem Steirer nach einer anonymen Anzeige zwölf Schlittenhunde abgenommen. Diese war rechtswidrig, wie ein Gericht feststellte. Daraufhin wurde ein Strafverfahren gegen die Amtstierärzte eingeleitet, das kürzlich eingestellt wurde. Die Angelegenheit ist aber noch nicht vom Tisch...
Riesengroßer Wirbel herrschte im Dezember 2022 in Turnau. Damals wurden Christian Kuhn nach einer anonymen Anzeige zwölf Schlittenhunde abgenommen. Der Mann habe seine Tiere schwer vernachlässigt, lautete damals die Begründung der Behörde – was Kuhn allerdings stets bestritt.
Wie das Landesverwaltungsgericht später feststellte, war die Abnahme tatsächlich rechtswidrig geschehen. Die Abnahme sei angeordnet worden, obwohl der zuständige Veterinär die Anlage und die Tiere nicht einmal persönlich gesehen habe, außerdem habe es kein für die zum Zeitpunkt der Abnahme notwendiges Gutachten gegeben. Bestätigen konnte das Gericht auch nicht, dass die Tiere in schlechtem Zustand gewesen seien. Deswegen habe man sie unverzüglich zurückzugeben. Das passierte aber nur zum Teil. Denn obwohl das Verfahren noch lief, wurden drei Hunde an neue Besitzer weitergegeben.
Strafverfahren eingeleitet
Diese Umstände brachten den Behörden-Vertretern obendrein ein Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs. „Wir ermitteln gegen eine Juristin und zwei Amtstierärzte“, hieß es damals auf „Krone“-Anfrage bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Leoben. Seit einer Weile steht aber fest, dass die strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie eingestellt wurde. Mein Mandant hat keinerlei Fehlverhalten gesetzt, weswegen das Verfahren gegen ihn einzustellen war“, sagt Anwalt Andreas Kleinbichler, der einen Amtstierarzt vertritt.
Besonders vor dem Hintergrund, dass das Landesverwaltungsgericht die Abnahme als gröblichst rechtswidrig beurteilte und wir nach wie vor um die Rückgabe der Hunde kämpfen, ist die Verfahrenseinstellung nicht nachvollziehbar
Anwalt Marc Simbürger
Dem kann Kuhns Anwalt Marc Simbürger nicht beipflichten: „Besonders vor dem Hintergrund, dass das Landesverwaltungsgericht die Abnahme als gröblichst rechtswidrig beurteilte und wir nach wie vor um die Rückgabe der Hunde kämpfen, ist die Verfahrenseinstellung nicht nachvollziehbar.“ Er hat einen Fortführungsantrag gestellt. „Dieser liegt aktuell beim Gericht zur Entscheidung“, teilt Viktoria Steinecker, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Leoben, mit.
Beschuldigter Amtstierarzt als Sachverständiger
Was Simbürger zusätzlich ärgert: Aktuell läuft noch ein Verwaltungsstrafverfahren, in dem es vorwiegend darum geht, ob die Schlittenhunde adäquat ernährt wurden. Das war unabhängig vom abgeschlossenen Abnahmeverfahren. Trotz des Zusammenhangs wurde in diesem Verfahren just ein Veterinär eingesetzt, der mit der Abnahme zu tun hatte und gegen den ermittelt wurde.
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