In zwei Fällen

WKStA stellt Ermittlungen gegen Thomas Schmid ein

Innenpolitik
05.11.2024 10:46

Die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) hat am Dienstag mitgeteilt, dass Ermittlungen gegen den einstigen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, wegen des Verdachts der falschen Beweisaussage eingestellt bzw. in einem weiteren Verfahren mangels Anfangsverdachts zurückgelegt werden.

Den ursprünglichen Ermittlungen lag der Anfangsverdacht zugrunde, dass Schmid bei seiner Befragung als Auskunftsperson im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 falsche Angaben gemacht haben soll.

Ermittlungen in zwei Fällen eingestellt
Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zeigte, dass die betreffenden Aussagen von Schmid vor dem parlamentarischen zum einen Teil überwiegend objektiv richtig waren bzw. zum anderen Teil als unvollständig erkennbar waren, da er von seinem gesetzlichen Recht Gebrauch gemacht hatte, sich als Beschuldigter in einem entsprechenden Ermittlungsverfahren der Aussage zu entschlagen. Die Ermittlungen waren daher einzustellen.

Thomas Schmid erspart sich nun ein wenig juristischen Ärger. (Bild: APA/MAX SLOVENCIK)
Thomas Schmid erspart sich nun ein wenig juristischen Ärger.

In einer weiteren Anzeige gegen Schmid war diesem vorgeworfen worden, bei seiner Vernehmung als Zeuge in der Hauptverhandlung gegen Sebastian Kurz (und andere) wegen des Vorwurfs der falschen Beweisaussage vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien im Dezember 2023 falsch ausgesagt zu haben.

Staatsanwälte sehen keinen „Anfangsverdacht“
Weiters heißt es in der Mitteilung der WKStA: „Mangels Anfangsverdachts waren diesbezüglich jedoch keine Ermittlungen einzuleiten, zumal keine entsprechenden Anhaltspunkte für die in der Anzeige angeführten behaupteten Falschangaben in der Zeugenaussage vorliegen und das Gericht die Aussage des MMag. Schmid im Rahmen seiner Beweiswürdigung für glaubwürdig erachtete.“

Sowohl die Zurücklegung der Anzeige als auch die Einstellung der Ermittlungen erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat.

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