Ein Albtraumszenario hatte sich im September 2022 in Wels ereignet. Ein heute 33-Jähriger soll eine damals Achtjährige unter einem Vorwand an das Ufer der Traun gelockt haben, wo er versucht haben soll, sie zu küssen. Dafür wurde er am Dienstag am Landesgericht Wels zu 18 Monaten Haft verurteilt.
„Wir wollten gerade sehen, wer von uns sich länger an der Stange festhalten kann, als plötzlich dieser Mann auf uns zugekommen ist“, schildert die damals Achtjährige im Einvernehmungsvideo. Erst habe er dem Mädchen und ihren beiden gleichaltrigen Freunden Tricks gezeigt. Dann die dunkle Wendung: „Er hat mir erzählt, dass er zuvor einen 50-Euro-Schein verloren hat, und mich gebeten, ihm danach suchen zu helfen“, so die Schülerin.
An abgelegene Uferböschung gelockt
Nachdem sie in der Nähe des Welser Parks nicht fündig geworden seien, habe der heute 33-jährige Afghane sie immer weiter, bis ans mehrere hundert Meter entfernte Ufer der Traun gelockt. Dort seien die beiden eine abgelegene, steinige Uferböschung hinuntergegangen, „weil er gesagt hat, dass er dort vorher schwimmen war, und das Geld da sein könnte“, schilderte die Achtjährige.
Mädchen umarmt, geküsst, festgehalten
Anstatt weiterzusuchen, habe er jedoch versucht, das Mädchen zu küssen, seinen Arm um ihre Schultern gelegt und sie immer wieder am Gehen gehindert. Nach einiger Zeit habe sie sich schließlich dennoch lösen können und geriet erst an eine junge Frau mit einem kleinen Hund. Diese habe jedoch wenig Interesse gezeigt, und so nahm sich schließlich eine ältere Dame des Mädchens an. „Sie hat ruhig gewirkt und stark, aber sie hatte einen verängstigten Blick. Man hat ihr angesehen, dass sie etwas hinter sich hat“, so die 77-jährige Pensionistin. Sie begleitete die Schülerin schließlich zurück nach Hause, wo die Polizei bereits wartete.
Zweifel schnell ausgeräumt
Auf den 33-jährigen Angeklagten war die Polizei durch DNA-Spuren gekommen, die auf Zigarettenstummel bei einer Bank in der Nähe gefunden worden waren. „Er hat dort geraucht und mehrere Dosen Bier getrunken, bevor er zu uns gekommen ist“, war sich die Schülerin sicher. Auf Bildern hatte sie ihn zuerst aber nicht erkannt. Auch der von ihr in der ersten Einvernahme beschriebene große Leberfleck auf der rechten Wange des Täters stimmte nicht mit dem kleinen Muttermal beim linken Auge des Angeklagten überein. Bei der kontradiktorischen Einvernahme zwei Jahre nach der Tat war sie hingegen zweifellos überzeugt, der 33-Jährige sei der richtige Mann.
Insgesamt 30 Monate Haft
Den Ausschlag gaben die gefundenen Zigarettenstummel: Drei der vier sichergestellten trugen die DNA-Spuren des Angeklagten. So wurde der Afghane schließlich wegen der Entführung einer unmündigen Person, der geschlechtlichen Nötigung Minderjähriger und des sexuellen Missbrauchs Unmündiger zu 18 Monaten Zusatzfreiheitsstrafe verurteilt – er wurde bereits im April wegen eines schweren Diebstahls bei seinem Arbeitgeber zu 12 Monaten Haft verurteilt. Auch 1000 Euro Schmerzensgeld wurden dem jungen Opfer zugesprochen.
„Man will es nicht zu Ende denken“
„Man will sich die Tat gar nicht zu Ende denken, was passiert wäre. Sich am helllichten Tag am Spielplatz eine nicht einmal Neunjährige auszusuchen, und sie unter einem Vorwand an eine uneinsichtige Stelle zu locken, ist verabscheuenswert“, stellte die Richterin fest. „Zum Glück war die Achtjährige damals schon ein sehr ‘taffes‘ Mädchen mit einer großartigen Auffassungsgabe, die sehr genau mehrere gute Angaben gemacht hat!“ Auch dass er sie nach ihrer Nummer gefragt, und von seinen mehreren (erfundenen) Haustieren erzählt hatte, sei typisch für pädophile Straftäter, betonte die Richterin und sah eine besonders starke kriminelle Energie in dem stillen 33-Jährigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.