Konto geliehen

70-Jährige half Wunderheilerin bei Betrügereien

Vorarlberg
06.11.2024 06:17

Am Dienstag musste sich eine 70-jährige Pensionistin in Feldkirch (Vorarlberg) gerichtlich wegen Betrugs verantworten. Eine Bekannte hatte sich die Entgelte für ihre Wunderheiler-Betrügereien auf das Konto der Rentnerin überweisen lassen. 

Wegen schweren Betrugs und falscher Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde wurde die Rentnerin zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten sowie 1800 Euro Geldstrafe verurteilt. Außerdem muss sie aufgrund des Bereicherungsvorsatzes dem Staat einen Verfallsbetrag in Höhe von 5000 Euro zahlen.

Verschwieg hohe Einnahmen
So sah es der Schöffensenat als erwiesen an, dass die Angeklagte zwischen Oktober 2022 und März 2023 einer mittlerweile rechtskräftig verurteilten Wahrsagerin ihr Bankkonto für die Betrügereien zur Verfügung gestellt hatte. Und das aus gutem Grund. Dadurch wollte die Sozialhilfeempfängerin die Behörden hinters Licht führen, indem sie der Bezirkshauptmannschaft die hohen Einnahmen verschwieg. So hatte eine betrogene Schweizerin 137.300 Euro auf das Konto überwiesen.

Im Prozess bekennt sich die Rentnerin lediglich zum Vorwurf schuldig, die „Hexe“ im Hinblick auf Sozialbetrug unterstützt zu haben. Was das zur Verfügung gestellte Konto betrifft, gibt sich die 70-Jährige in ihren Aussagen sehr naiv.

„Dachte, sie würde Telefonsex anbieten“
So gibt sie an, gar nichts von den Betrügereien ihrer Bekannten gewusst zu haben. „Und woher glauben Sie, stammt das ganze Geld auf Ihrem Konto?“, will Richter Philipp Plattner von der 70-Jährigen wissen. Die Antwort kommt zwar prompt, jedoch für Staatsanwältin Karin Dragosits als auch den Herrn Rat wenig überzeugend: „Ich habe nur gewusst, dass ihre Bekannte als Wahrsagerin und Hexe tätig ist. Was sie dabei konkret getan hat, weiß ich nicht. Ehrlich gesagt, dachte ich, sie würde Telefonsex anbieten.“

Der Senat glaubt der Angeklagten die Unschuldsnummer nicht. Zumal die Angeklagte im Prozess aussagte, einmal einer Bekannten von weiteren Zahlungen an die 57-Jährige abgeraten zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Besagte 57-jährige Wunderheilerin war im September zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Frau hatte mit perfiden Methoden zwölf Gutgläubige um 480.000 Euro erleichtert. 

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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