Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der deutsche Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils auf.
Der „Kinderzimmer-Dealer“ war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte lieferte die Vorlage für die Netflix-Erfolgsserie „How to Sell Drugs Online (Fast)“, von der es mittlerweile drei Staffeln gibt.
Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen dann im Mai 2023 wegen Drogenhandels „in nicht geringer Menge“ zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geschäft wurde demnach über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt.
Ein Mitbeschuldigter wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte – ein Anwalt – wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft und zwei der Angeklagten legten daraufhin Revision ein – und hatten damit nun teilweise Erfolg. Zu drei der Verurteilten muss erneut verhandelt werden. Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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