Gerichtsentscheid
Musharraf darf nicht bei Wahlen in Pakistan antreten
Musharraf, der das Land von 1999 bis 2008 regierte, war nach vier Jahren im Exil Ende März nach Pakistan zurückgekehrt, um mit seiner Partei All Pakistan Muslim League (APML) zur Parlamentswahl am 11. Mai anzutreten. Er hatte beantragt, bei der Wahl in vier Bezirken zu kandidieren. Dies ist nach dem pakistanischen Wahlsystem möglich. Während seine Kandidatur in drei Bezirken abgelehnt wurde, hatte der Bezirk Chitral sie zunächst genehmigt. Daraufhin legten Anwälte Einspruch ein.
Derzeit wird zudem vor dem Obersten Gerichtshof eine Petition mehrerer Anwälte geprüft, die den früheren Machthaber wegen des Vorwurfs des Hochverrats im Zusammenhang mit der Verhängung des Notstands 2007 vor Gericht bringen wollen. Gegen Musharraf wird außerdem im Zusammenhang mit dem tödlichen Attentat auf die ehemalige Regierungschefin Benazir Bhutto 2007 sowie wegen eines tödlichen Militärangriffs auf einen Rebellenführer im Jahr 2006 und der Verhaftung von Richtern während des Notstands ermittelt.
Ex-Premier Ashraf auch von Wahl ausgeschlossen
Am Montag war der frühere pakistanische Regierungschef Raja Pervez Ashraf wegen Bestechungsvorwürfen von der Parlamentswahl ausgeschlossen worden. Nach Angaben eines hochrangigen Parteimitglieds aus Punjab will Ashraf nun vor einem höheren Gericht Beschwerde gegen den Ausschluss einlegen.
Unterdessen wurden bei einem Anschlag auf einen Wahlkampfkonvoi der größten Oppositionspartei, der Pakistan Muslim League-N, im Südwesten des Landes vier Menschen getötet. Zu dem Anschlag im Bezirk Khuzdar in der südwestlichen Provinz Baluchistan bekannte sich zunächst niemand. Es war bereits der dritte tödliche Anschlag auf politische Ziele in den vergangenen Tagen. Zu den anderen Angriffen bekannten sich die radikalislamischen Taliban.
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