„Illegale Praktiken“

Amazon: Richter ordnet dritte Gewerkschaftswahl an

Web
07.11.2024 07:35

Im Kampf um die Gründung einer Gewerkschaft bei Amazon hat der Online-Riese in den USA einen Rückschlag erlitten. Ein Verwaltungsrichter der US-Arbeitsbehörde NLRB ordnete am Mittwoch eine dritte Urabstimmung über eine gewerkschaftliche Vertretung der Beschäftigten im Logistikzentrum in Bessemer im US-Staat Alabama an.

Der Richter begründete seine Entscheidung damit, dass Amazon im Vorfeld der Abstimmung im Jahr 2022 illegale Praktiken angewandt habe, um die Gründung einer Gewerkschaft zu verhindern. Dazu gehörten die Entfernung von Gewerkschaftsmaterial aus Pausenräumen und Toiletten und die ungerechtfertigte Beschuldigung gewerkschaftsfreundlicher Beschäftigter, Kollegen belästigt zu haben.

Amazon will gegen Urteil berufen
Amazon kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Die Belegschaft habe ihre Entscheidung gegen eine Gewerkschaft bereits zweimal deutlich gemacht. Die Gewerkschaft RWDSU begrüßte die angeordneten Neuwahlen, kritisierte aber, dass der Richter weitergehende Forderungen der Gewerkschaft abgelehnt habe. Ohne zusätzliche Maßnahmen sei bei einer dritten Wahl kein anderes Ergebnis zu erwarten, sagte RWDSU-Präsident Stuart Appelbaum.

Zweites Wahlergebnis nie veröffentlicht
Amazon steht seit Jahren unter Druck, Gewerkschaften in seinen Warenlagern zuzulassen. Im Lager in Bessemer gab es bereits zwei Abstimmungen über eine gewerkschaftliche Vertretung, wobei die erste deutlich gegen eine Gewerkschaft ausfiel und das Ergebnis der zweiten aufgrund rechtlicher Einwände von beiden Seiten nie veröffentlicht wurde.

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