Schon während der Ehe hatte der Angeklagte seine Frau mehrmals krankenhausreif geschlagen. Doch Kontaktverbote und Haftstrafen hielten ihn auch elf Jahre nach der Scheidung nicht ab, der heute 39-Jährigen nach dem Leben zu trachten. Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Welches Martyrium die zweifache Mutter während ihrer Ehe mit dem gewalttätigen Mann durchgemacht hat, lässt sich anhand der Vorstrafen ableiten. Vier einschlägige Einträge wegen gefährlicher Drohung, absichtlich schwerer Körperverletzung, beharrlicher Verfolgung und Nötigung schlagen bei dem 40-jährigen Arbeitslosen zu Buche. Doch selbst 17 einstweilige Verfügungen und zwei Haftstrafen hielten den Angeklagten nicht davon ab, weiterzumachen.
Aus Angst vor ihm zog die Frau mit den Kindern immer wieder mal um. Doch egal, in welcher Gemeinde oder in welchem Bundesland sie sich niederließ, der Ex fand früher oder später ihren Aufenthalt heraus und drohte, sie zu töten. So auch Anfang September, als er wieder einmal aus der Haft entlassen wird. Grund ist dieses Mal ein Beschluss des Oberlandesgerichtes auf offene Unterhaltszahlungen in Höhe von 40.000 Euro.
„Ich war an dem Tag bei meinem Sohn in Vorarlberg zu Besuch, als sein Vater ihn anrief. Ich konnte das Gespräch über Lautsprecher mithören. Er schrie ins Telefon, dass ich immer nur Geld wolle, eine Hure sei und dafür sterben werde“, erzählt die 39-Jährige.
Auch, dass sie nach wie vor Angst vor ihrem Ex habe. Dies begründet sie mit einem Vorfall bei ihrer neuen Arbeitsstätte in Oberösterreich. „Ich war an dem Tag zu Hause, als meine Chefin mich besorgt anrief und mir von einer vermummten Person berichtete, die bei dem Gebäude herumschleichen würde. Es hatte an dem Tag 34 Grad!“, so die Zeugin. Abends hätte dann jemand mehrmals an ihrer Wohnungstür geklingelt und den Spion zugehalten, fügt die 39-Jährige hinzu.
„Der Angeklagte hat ein enormes Gewaltpotenzial. Seit elf Jahren ist er geschieden und noch immer so verhasst. Das Opfer hat nach wie vor Todesangst vor ihm!“
Opferanwältin Ariana Etefagh
Bild: Dorn Chantall
Als der 15-jährige Sohn des Angeklagten den Saal betritt, ist schnell klar, dass auch ihm das, was er durch seinen gewalttätigen Vater miterleben musste, noch in den Knochen steckt. Nervös beschreibt er eine andere Situation, die er mit seinem Vater erlebt hat. „Ich habe mich nicht getraut, ihm den Rücken zuzukehren, aus Angst, dass was passiert.“
Auf Frage der Richterin, ob er glaube, dass sein Vater die Drohungen gegen die Mutter wahr machen könnte, antwortet der Teenager: „Ja, ich befürchte das wirklich.“ Anderes behauptet der Angeklagte, der von einem Komplott gegen ihn ausgeht und sich zu den Vorwürfen nicht schuldig bekennt. Weshalb ihm die Staatsanwältin völlige Uneinsichtigkeit attestiert und sie Schlimmes für die Zukunft befürchten lässt. Richterin Verena Wackerle verurteilt den Unbelehrbaren wegen gefährlicher Drohung zu neun Monate Haft. Dazu kommen noch weitere vier Monate vom Widerruf der letzten Bewährungsstrafe. Urteil nicht rechtskräftig.
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