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Kein Urteil nach Erpressung mit Masturbationsvideo

Oberösterreich
07.11.2024 17:30

Die Vorwürfe wiegen schwer: Zwei Teenager (15, 16) sollen sich auf Snapchat als Frau ausgegeben haben. Von ihrem Opfer (17) sollen sie Nacktbilder und Videos gefordert, den Jugendlichen damit erpresst und die Aufnahmen verbreitet haben. Am Donnerstag verantwortete sich zumindest der Zweitangeklagte am Landesgericht Wels, der Erstangeklagte war nicht gekommen.

„On the Internet, nobody knows you‘re a dog“ – Schon im Jahr 1993 erschien im amerikanischen Magazin „The New Yorker“ eine Karikatur, in der ein Hund einem Artgenossen gegenüber von den Vorzügen der Anonymität des Internets schwärmt. Auch 31 Jahre später hat der Spruch nichts von seiner Relevanz eingebüßt.

Schwere Vorwürfe
Am Donnerstag müssen sich zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren vor dem Landesgericht Wels verantworten. Die Vorwürfe wiegen schwer: Verbrechen des bildlichen sexual bezogenen Missbrauchsmaterials und der bildlichen sexual bezogenen Darstellung Minderjähriger und Verbrechen der schweren Erpressung werden ihnen vorgeworfen.

Gaben sich als Frau aus
Was hat das mit der Anonymität im Internet zu tun? Die beiden Beschuldigten sollen gemeinsam einen Fake-Account auf Snapchat angelegt haben. Dort können Bilder und Videos verschickt werden, die nach einigen Sekunden von selbst verschwinden – dennoch ist es möglich, diese Aufnahmen zu speichern, etwa via Screenshots.

Aufnahmen gespeichert und verschickt
Die beiden Angeklagten sollen also unter dem Deckmantel der „Hannah H.“ von ihrem 17-jährigen Opfer „Dick Pics“ (Penisfotos) sowie ein Masturbationsvideo angefordert haben, was dieses angefertigt und übermittelt hat. Daraufhin sollen sie von dem 17-Jährigen vergeblich Bargeld gefordert haben, und schließlich das Material an Freunde des Opfers verschickt haben. 

Zweitangeklagter wies Vorwürfe von sich
Vor Gericht erschien am Donnerstag nur der Zweitangeklagte. Der wies alle Vorwürfe von sich und betonte, nur bei der ersten Kontaktaufnahme dabeigewesen zu sein. Mit Nacktbildern und Erpressung wollte er nichts zu tun haben. 

„Wollte nicht zahlen“
Auch das Opfer sagte vor Gericht aus. „Ich bin gefragt worden, ob ich Nacktbilder austauschen will. Nach längerem Überlegen habe ich mich dafür entschieden“, so der mittlerweile 18-Jährige. „Danach bin ich blockiert worden, und einige Tage später hieß es dann, ich müsste Geld hinter einem Baum ablegen, damit die Bilder nicht weitergeschickt werden.“ Da stellte er sich jedoch stur, weigerte sich zu zahlen. Daraufhin hätte eine Freundin ein Bild von ihm erhalten – mit einer Erklärung versehen, da das Gesicht nicht zu sehen war. Diese vertraute sich einer anderen Freundin an, die das nichtsahnende Opfer zur Rede stellte, warum er der ersten Freundin Nacktbilder schicke.

Bis zu fünf Jahre Haft
Die Strafdrohung von jeweils bis zu fünf Jahren Haft bewahrheitete sich am Donnerstag noch nicht: Ein gemeinsamer Freund, der als Zeuge geladen war, tauchte nicht auf, der Erstangeklagte war krankgeschrieben. Nun soll auch noch die Freundin, die die Bilder erhalten hatte, vorgeladen, und ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Der nächste Termin ist für den 5. Dezember anberaumt.

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