Müssen Pläne stoppen

Israel will Angehörige von Attentätern abschieben

Außenpolitik
07.11.2024 15:55

Israels kann künftig die Angehörigen von palästinensischen Attentätern abschieben. Möglich ist das, wenn diese von den Anschlagsplänen wussten und nichts unternahmen, um den Attentäter zu stoppen. Auch israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind von dem neuen Gesetz umfasst.

Die meisten Anschläge werden von Palästinenserinnen und Palästinensern aus dem Westjordanland verübt. Seit Beginn des Kriegs im Gazastreifen würden aber vermehrt auch israelische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger oder Personen mit einer Aufenthaltsgenehmigung zu Anschlägen aufrufen, teilte die Regierung mit.

Die Abgeordneten dürften dem neuen Gesetz sehr gespalten gegenüberstehen. Zumindest stimmten nur 61 der 120 Politikerinnen und Politiker dafür. Wenn Angehörige im Voraus von den Anschlagsplänen wussten und nichts dagegen unternahmen, sollen sie abgeschoben werden können. Zudem soll eine Abschiebung für bis zu 20 Jahre möglich sein, wenn sie Unterstützung für die Pläne ausdrücken.

Eine Razzia im Westjordanland (Bild: APA/AFP/HAZEM BADER)
Eine Razzia im Westjordanland

Militäreinsatz im Norden ausgeweitet
Abgeschoben werden soll in den Gazastreifen sowie in andere Länder. Unterdessen hat die israelische Armee ihre Einsätze im Norden des Gazastreifens ausgeweitet. Die Truppen hätten eine neue Operation „gegen die Terror-Infrastruktur im Gebiet von Beit Lahiya begonnen“, teilte die israelische Armee am Donnerstag mit. Gleichzeitig sei das Militär im Flüchtlingsviertel Jabaliya aktiv. Dort seien „rund 50 Terroristen ausgeschaltet“ worden.

Die Armee kehrt immer wieder in Gebiete zurück, die sie bereits verlassen hatte. Die palästinensische Seite berichtete über zahlreiche zivile Opfer im Norden. Das israelische Militär hatte die Zivilpersonen zuvor dazu aufgerufen, die Kampfzone zu verlassen. Allerdings sehen viele Einwohnerinnen und Einwohner andere Teile des Gazastreifens nicht als sicherer an und fürchten die Flucht durch das Kampfgebiet.

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