Der Gerichtsprozess gegen jene Mutter, deren Tochter nach einer missglückten Alleingeburt zu Hause schwer behindert ist, wird heute fortgesetzt. Alles dreht sich um die Frage, ob die Hausgeburt geplant war oder die Mutter es nicht mehr ins Spital schaffte. Weitere Zeugen sollen Klarheit schaffen, ein Urteil wird erwartet.
Ein tragischer Prozess soll heute zu einem Ende kommen: Eine 38-jährige mehrfache Mutter muss sich erneut am Landesgericht Wels verantworten. Die Geburt ihrer letzten Tochter im August des Vorjahres war katastrophal schiefgegangen, das nun eineinhalb Jahre alte Mädchen ist schwer behindert.
Geplant oder nicht?
Geklärt soll werden, ob die Mutter eine Geburt im Spital geplant hatte, oder ob sie das Kind absichtlich alleine in ihrem Badezimmer zur Welt gebracht hatte. Das wäre grob fahrlässig gewesen, der Verteidiger der Mutter jedoch betonte wiederholt, die Geburt sei „nach dem Duschen spontan passiert“ und sie habe ihr Handy nicht in Reichweite gehabt. Alles, was sie noch wisse, sei, dass sie sich vor Schmerz nicht bewegen habe können, bis irgendwann „der Körper herausgeschaut hat“, sich aber nicht bewegt habe und beim Eintreffen der Rettungskräfte bereits grau-blau verfärbt gewesen sei.
Zeugen sollen Klarheit schaffen
Die Wahrheit soll nun mithilfe einiger weiterer Zeugen gefunden werden. Ein Urteil wird bis zum frühen Nachmittag erwartet. Der Strafrahmen für Körperverletzung mit schwerer Dauerfolge beträgt ein bis zehn Jahre Haft. Die Angeklagte ist bislang unbescholten, es gilt die Unschuldsvermutung.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.