Drei Klimaaktivistinnen hatten im Sommer den Betonporsche von Künstler Gottfried Bechtold besprüht. Den Künstler wollten sie nicht gekannt haben. Dass es sich bei dem von ihnen beschmierten Objekt um ein Kunstobjekt des Vorarlberger Künstlers gehandelt hat, wussten sie angeblich nicht.
Wegen schwerer Sachbeschädigung müssen sich drei Jugendliche im Alter von 21, 19 und 14 am Donnerstag vor dem Landesgericht in Feldkirch verantworten. Anfang Juli hatte das Trio das in der Bregenzer Innenstadt geparkte Kunstobjekt mit roten und violetten Farbsprays verschandelt. Ziel war es, auf eine Kundgebung der Gruppe „Extinction Rebellion“ am darauffolgenden Tag vor dem Landhaus hinzuweisen. Die Sache blieb nicht unbeobachtet. Die Klimaaktivisten, zwei aus dem Osten Österreichs, eine aus der Schweiz, wurden angezeigt.
In der Verhandlung zeigen sich die drei „Sudler“ geständig, bestreiten jedoch, vorsätzlich eine schwere Sachbeschädigung begangen zu haben. So hätte keine von ihnen eine Vorstellung vom konkreten Wert des Betonporsches gehabt. „Auf der Beschreibung des Herstellers hieß es, die Kreidefarbe sei leicht abwaschbar“, ergreift eine der Angeklagten das Wort. Entsprechend höflich und respektvoll entschuldigen sich die Studentinnen auch bei einem Vertreter der Vorarlberger Hypobank, in deren Eigentum das Kunstobjekt steht.
Geld für Reinigung zusammengekratzt
Auf Anregung von Verteidigerin Emelle Eglenceoglu auf eine Diversion, legen die finanziell klammen Studentinnen im Gerichtssaal ihre Barschaft von 231,60 Euro für die Reinigungskosten des Betonporsches zusammen und übergeben diese dem Herrn der Hypobank. Als der dann auch noch 500 Euro Aufwandsentschädigung für fünf Stunden Arbeit möchte, ergreift die Anwältin das Wort: „Bitte bedenken Sie, dass es sich hier um drei arme Studenten handelt.“ Daraufhin kontert der Banker, dass auch Studenten lernen müssten, die Konsequenzen ihrer Taten zu tragen.
Ob die Bank die Sache nun zivilrechtlich verfolgt, ist noch offen. Richterin Sabrina Tagwercher verhängt über das Trio Geldbußen in Höhe von 250, 300 und 350 Euro. Auch diese begleichen sie sofort. Das Verfahren ist jetzt eingestellt. Die Studentinnen gelten als unbescholten.
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