Immer wieder sorgen die Einstufungen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) für Probleme und sogar Prozesse. So auch im Fall einer 93-jährigen Linzerin, der eine Erhöhung trotz einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht gewährt wurden. Die Arbeiterkammer zog deshalb vor Gericht.
Die Erkrankung der Frau führte dazu, dass sie in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf fremde Hilfe angewiesen war. Eine schwere Belastung für die pflegende Tochter. Da sich der Zustand der erkrankten Mutter zusehends verschlechterte, stellte man einen Antrag auf höheres Pflegegeld. Die Erhöhung wurde allerdings abgelehnt.
Klage gegen Bescheid
Die Tochter der Frau wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. „Es war rasch klar, dass die gewährte Pflegestufe 3 weit unter dem tatsächlichen Pflegeaufwand lag. Daher klagte die AK gegen den negativen Bescheid“, heißt es in einer Aussendung der Arbeiterkammer.
Enormer Aufwand
Denn: Die erkrankte Frau benötigt durchgehend die Anwesenheit einer Pflegeperson sowohl am Tag, als auch in der Nacht. Sie ist zwar mobil, aber völlig desorientiert. Eine koordinierbare Pflege ist nicht möglich. Mittlerweile lebt die Frau im Pflegeheim. Laut dem medizinischen Gutachten, das im Zuge des Gerichtsverfahrens erstellt wurde, beträgt der Pflegebedarf 172 Stunden pro Monat.
Da sich während des gerichtlichen Verfahrens der gesundheitliche Zustand weiter verschlechterte, erhöhte sich der durchschnittliche monatliche Pflegebedarf auf 212 Stunden.
Um drei Stufen gestiegen
Das Urteil war dann nicht sonderlich überraschend: Das Arbeits- und Sozialgericht sprach der Frau für die Zeit, bevor sich ihr Gesundheitszustand verschlechterte, die Pflegestufe 4, danach Pflegestufe 6 zu. Der Einsatz der Arbeiterkammer hatte sich gelohnt.
Das ist kein Einzelfall: Im Vorjahr musste die Arbeiterkammer in 710 Pflegegeld-Fällen einschreiten, erkämpfte dabei 5,3 Millionen Euro für Betroffene. Im heurigen Jahr gibt es bereits 734 abgeschlossene Fälle.
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