Jener 17-jährige Bursche, der bereits einmal wegen radikal-islamistischen Postings verurteilt wurde, wurde am Freitag erneut verhaftet. Im Rahmen eines Deradikalisierungsprogramms hatte er offenbar Zugang zu einem Laptop und „leider auch zu einem Handy“, kommentierte sein Rechtsvertreter die Tat des Verdächtigen. Zahlreiche Anzeichen deuteten auf eine Wiederholungstat hin – versagten hier die Behörden?
„Der IS (Islamischer Staat, Anm.) ist völlig falsch“, erklärte der 17-jährige Terrorverdächtige reumütig damals im April 2023 bei seinem Prozess wegen terroristischer Vereinigung. Sein Plan: Im Namen des IS mit einem Kampfmesser auf Passanten am Bahnhofsgelände des Wiener Hauptbahnhofs einstechen.
Deradikalisierung gescheitert
Zu dem Anschlag kam es glücklicherweise nie – den Burschen dürfte der Mut verlassen haben, er wurde von der Spezialeinheit WEGA kurz darauf festgenommen. Der heute 17-Jährige war rechtskräftig zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden.
Seine damals gezeigte Reue im Prozess dürfte wohl ein reines Lippenbekenntnis gewesen sein – und wirft Fragen auf. Denn neueste Ermittlungen in dem Fall um den Terrorverdächtigen zeigen deutlich: Genau wegen seiner Verurteilung – die Verbreitung von IS-Propagandamaterial – wurde der Bursche nun erneut verhaftet.
IS-Schriftzeichen und Symbole in Zelle
Zuvor gab es einige Anzeichen für seine Wiederholungstat, welche den Zuständigen des Programms der Deradikalisierungsstelle und den Justizbeamten wohl entgangen sein dürfte. In der Zelle des 17-Jährigen in der Justizanstalt Wien-Josefstadt stieß man im März bei einer Durchschau auf IS-Schriftzeichen und -Symbole. Er hatte seine Matratze und den Lattenrost mit dem Glaubensbekenntnis des IS bekritzelt.
Konsequenzen hatte das für den IS-Sympathisanten offenbar keine. Die Frage nach dem „Warum“ bleibt bis dato offen. Vielmehr dürfte er eine Belohnung dafür erhalten haben, denn der Terrorverdächtige durfte in eine WG übersiedeln – diese ist zuständig für die Resozialisierung von Jugendlichen.
Erhielt Handy und Laptop von Behörden
Offenbar neigen auch dort die Zuständigen zur Vergesslichkeit. Denn für seine glorreichen Taten zuvor erhielt der Teenager ein Geschenk: „Er hatte leider Zugang zum Handy“, kommentierte David Jodlbauer, der Rechtsvertreter des Jugendlichen, die jüngsten Entwicklungen. Dass der 17-Jährige damit auch Zugriff auf das Internet besitzt und sich womöglich erneut radikalisieren könnte, entfiel auch dort jeglicher Beachtung. Auch einen Laptop soll dieser gehabt haben. Mit diesen Mitteln dürfte er weiter Propaganda für den IS betrieben und entsprechende Inhalte verbreitet haben.
Am vergangenen Mittwoch verschwand er aus der WG und wurde als abgängig gemeldet. Beamte der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sollen ihn dann wieder „eingefangen“ haben. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge weist der 17-Jährige einen Intelligenzquotienten von 94 und eine sprachliche Minderbegabung auf. Zurechnungsfähigkeit war nach Ansicht des Sachverständigen aber zuletzt gegeben.
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