Streit um Finanzierung

Zahnfüllungen ab 2025 wohl Privatleistung

Österreich
08.11.2024 14:01

Weil sich Zahnärzte und die Krankenkasse ÖGK in der Finanzierungsfrage nicht einig werden können, droht nun vielen Patienten ab 2025 eine Mehrbelastung, sollten sie auf Zahnfüllungen angewiesen sein. Denn nächstes Jahr tritt ein EU-weites Verbot von Amalgamfüllungen in Kraft.

Ursprünglich waren für 14. November weitere Gespräche zwischen der Ärztekammer und der ÖGK vereinbart. Kassen-Vorsitzender Andreas Huss habe jedoch erklärt, dass niedergelassenen Zahnärzten mit Kassenvertrag für den Amalgamersatzstoff maximal zehn Prozent mehr Honorar bezahlt wird, kritisierte die Zahnärztekammer. 

ÖGK-Obmann Andreas Huss (Bild: APA/TOBIAS STEINMAURER)
ÖGK-Obmann Andreas Huss

Ärzte warnen vor „massiven Einkommensverlusten“
„Da dieses Angebot für die österreichischen Zahnärzte aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbar ist, entschlossen sich die Verhandler der Zahnärztekammer, die Verhandlungen, aufgrund der mit den Aussagen von Huss verbundenen Sinnlosigkeit, abzubrechen“, hieß es am Freitag in einer Aussendung. Wären die Zahnärzte dem Vorschlag der ÖGK gefolgt, hätte das zu massiven Einkommensverlusten der niedergelassenen Zahnärzte geführt.

Damit käme es zudem zu einer weiteren Ausdünnung der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung durch Zahnärzte mit Kassenverträgen, warnte die Zahnärztekammer. Damit müssen die 7,4 Millionen bei der ÖGK versicherten Personen ab 1. Jänner 2025 ihre Füllungen bei den behandelnden Zahnärzten vorerst privat bezahlen und in weiterer Folge ihre Rechnung bei der ÖGK einreichen, um einen Teil des Rechnungsbetrages retourniert zu erhalten. Als kostengünstigste Alternative zum dann verbotenen Amalgam bietet sich Glasionomerzement an, der bereits seit 2018 für Kinder und Schwangere zum Einsatz kommt. Außerdem werden daneben so wie bisher Kompositfüllungen, Inlays aus Kunststoff, Keramik oder Gold angeboten.

Viele Leistungen von Kassen-Zahnärzten, wie zum Beispiel das Ziehen von Zähnen oder das Instandsetzen von Prothesen, sind defizitär oder werden, wie das so wichtige Beratungsgespräch mit dem Patienten, von der Gesundheitskasse gar nicht bezahlt, informierte die Zahnärztekammer.

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