„Reform abgeschlossen“

Wiens Fremdenbehörde macht nun mehr Tempo

Wien
08.11.2024 16:00

Zufrieden ist die Stadt mit der Reform in der MA 35. Die Ziele, die man sich angesichts der damals katastrophalen Zustände vor drei Jahren gesetzt hat, wurden sogar deutlich übertroffen. Ein wunder Punkt bei der städtischen Fremdenbehörde bleiben jedoch ewige Wartezeiten bei der Einbürgerung.

Auch Vizebürgermeister Integrationsstadtrat Christoph Wiederkehr macht kein Hehl daraus: „324 Tage – das ist zu lang.“ 324 Tage dauert es derzeit im Schnitt, bis man bei der MA 35 einen Antrag auf Einbürgerung stellen kann, die Verfahrensdauer noch gar nicht mitgerechnet. Die Stadt ist dafür nur zum Teil verantwortlich.

7356 Verfahren zur Einbürgerung
Staatsbürgerschaftsanträge der Nachkommen von NS-Verfolgten etwa werden zentral über Wien abgewickelt. Sie machen derzeit rund 40 Prozent aller Verfahren – 7356 waren es im letzten Jahr – aus. Dazu kommt: Staatsbürgerschaftsverfahren sind rechtlich fordernd. Je nach Einzelfall braucht es unterschiedlichste Dokumente in Übersetzungen, Beglaubigungen und mehr: Das kostet Zeit und bindet die bearbeitenden Beamten lange Zeit.

Wunsch nach Einbürgerung scheitert meist am Einkommen
„Das Bedürfnis nach Einbürgerung ist stark gestiegen“, meinte Wiederkehr zum Andrang auf die Behörde und führte das auf ein größeres Bedürfnis nach Sicherheit vor allem angesichts des Kriegs in der Ukraine zurück. Die Hälfte aller Anträge wird abgelehnt, in fast allen Fällen wegen zu geringen Einkommens. Immerhin bekommt man die Staatsbürgerschaft nur, wenn man beispielsweise als erwachsene Einzelperson nachweisen kann, dass einem nach Abzug aller Fixkosten pro Monat um die 1200 Euro übrig bleiben.

Wie lange MA-35-Verfahren dauern

  • Aufenthaltsverfahren von EU- bzw. EWR-Bürgern dauern in Wien inzwischen im Schnitt 12,9 Tage. Vor drei Jahren waren es noch 41,3 Tage.
  • Aufenthaltsverfahren von Bürgern anderer Länder dauern bei der MA 35 im Schnitt 87,1 Tage statt früher 105,7.
  • Verfahren zur Verlängerung von Nicht-EWR-Aufenthaltstiteln werden nun in 46 Tagen statt 69,8 bearbeitet.
  • Die Durchschnittsdauer aller Verfahren bei der MA 35, von Aufenthalt bis Staatsbürgerschaft, ist von 68,8 Tagen auf 41,1 Tage gesunken.

Reformziele übertroffen
Im fremdenrechtlichen „Alltag“ (siehe Kasten oben) hat sich die MA 35 im Vergleich zu den Zuständen vor drei Jahren aber deutlich gemausert: Vor drei Jahren nahm man sich eine Verfahrensbeschleunigung um 25 Prozent vor, geworden sind es inzwischen sogar 40 Prozent, freilich auch durch eine Aufstockung von 550 Mitarbeiter auf 800 in den vergangenen drei Jahren.

Behördenchef Georg Hufgard-Leitner sieht den Reformprozess bei seiner Behörde als großteils abgeschlossen an. Ab nun gehe es mehr um „Verbesserung“ als um Reform. Als nächste Verbesserung steht bei den Einbürgerungen eine Aufstockung um jährlich 300 Antragstermine mehr auf dem Plan als bisher, jedoch erst ab September 2025 – wenn dann jene Anträge auf den Tisch kommen, die jetzt eingereicht werden.

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