Ein 24-jähriger Vorarlberger musste sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch verantworten – er stritt alles ab. Das nützte ihm allerdings nicht viel.
Wir haben miteinander nur geblödelt“, behauptet der Angeklagte und bekennt sich zu den Vorwürfen für nicht schuldig. Doch die sind laut Strafantrag gravierend. Der 24-jährige Unterländer soll vom Sommer letzten Jahres bis April 2024 seiner gleichaltrigen Ex-Freundin immer wieder nachgestellt, sie sexuell belästigt und öffentlich geschlechtliche Handlungen an ihr vorgenommen haben. Dies, obwohl die junge Frau ihm bereits klar gemacht hatte, in Ruhe gelassen wollen zu werden.
Doch die Zurückweisung wollte der Angeklagte nicht akzeptieren und drohte dem durch eine Entwicklungsstörung beeinträchtigten Opfer: „Wenn du die Berührungen nicht zulässt, werde ich deinem neuen Partner etwas antun.“ Selbst als die Frau ihm erzählt, von ihrem Freund schwanger zu sein, lässt er nicht von ihr ab. So auch vergangenen April, als er ihr beim Bahnhof Dornbirn auflauert und sie gegen eine Glasscheibe drückt. Dank heftiger Gegenwehr kann sich die Schwangere losreißen und flüchten.
Finanziell ausnützen
Zuhause vertraut sie sich ihrem Verlobten an und erzählt auch von den vorangegangenen Vorfällen. Es kommt zur Anzeige. Im Prozess mimt der Arbeitslose den Ahnungslosen. Stattdessen bezichtigt er die Ex als notorische Lügnerin, die Männer nur finanziell ausnütze. Worauf Staatsanwalt Markus Fussenegger sich die berechtigte Zwischenfrage erlaubt: „Wie soll man sie denn finanziell ausnützen? Sie haben ja nichts. Keinen Job, Schulden und wohnen noch dazu bei ihrer Mutter?“
Die Frage der vorsitzenden Richterin, ob der Angeklagte von der geistigen Beeinträchtigung des Opfers gewusst habe, bejaht er. „Aber darauf bin ich erst im Laufe der Beziehung draufgekommen. Sie war damals 15 oder 16, als wir uns kennenlernten, sie war aber geistig auf dem Niveau einer Achtjährigen.“ Sex hätten sie allerdings keinen gehabt. Worauf die Richterin nachfragt, wieso er dann in nicht gerade wohlgewählten Worten genau das einforderte beziehungsweise ankündigte. Die Antwort kommt prompt: „Das habe ich nur zum Spaß gesagt. Sie mochte meinen Humor. Außerdem stand sie auf dirty talk!“
„Hat keinen Sinn gemacht“
Nachdem sich auch diese Aussage dem Gericht nicht erschließt und der Senat im Gegenzug die Angaben des kontradiktorisch einvernommenen Opfers als klar und schlüssig wertet, fordert der Staatsanwalt einen Schuldspruch: „Es wäre gescheiter gewesen, der Angeklagte hätte nichts gesagt. Weil das, was er gesagt hat, keinen Sinn macht.“
Nach kurzer Beratung spricht Richterin Lisa Pfeifer den 24-Jährigen im Sinne der Anklage schuldig und verurteilt ihn zu einer Haftstrafe in Höhe von 16 Monaten. Dem Opfer spricht sie 1500 Euro an Teilschmerzengeld zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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