Fragebögen, Pflichtbesuche beim Betriebsarzt und mitunter hohe Gehaltseinbußen sorgen für Kritik am Umgang mit Krankenständen bei den Wiener Linien. Die Verkehrsbetriebe verteidigen sich.
Ähnliche Praktiken wie bei der Müllabfuhr gibt es auch bei den Wiener Linien, wie ein ehemaliger Betriebsrat der „Krone“ berichtet. Auch hier wurde zu Fragebögen gegriffen, und wer die Frage nach möglichen Folgeerkrankungen mit „ja“ beantwortet hat, hat oft seine Tour verloren und musste warten, bis er wieder arbeiten durfte.
Großes Problem dabei war, dass man in dieser Zeit Gehaltseinbußen von bis zu einem Drittel hinnehmen musste, weil die Zulagen weggefallen sind. „Bei dem dürftigen Grundgehalt eines Buslenkers war das dramatisch“, erklärt der frühere Mitarbeiter.
Umgang mit Krankenstand befeuert Personalmangel
Zudem musste jeder, der länger als zwei Wochen am Stück im Krankenstand war, zum Betriebsarzt. Diesem musste man dann alle Befunde vorlegen, damit er sich ein Bild machen kann. Einmal wurde er im Krankenstand, nachdem er einen Herzschrittmacher bekommen hatte, zum Betriebsarzt zitiert. Diese Umgangsformen seien auch der Hauptgrund für den Personalmangel gewesen.
Es ist unfair, langjährigen Mitarbeitern die Arbeit zu entziehen und sie mit erheblichen Einbußen zurückzulassen, weil Alternativen fehlen.
Arbeitnehmersprecher der FPÖ-Wien Michael Oberlechner
Bild: FPÖ Wien
Und auch ein Großteil der Kündigungen hätten darauf beruht, behauptet der Ex-Betriebsrat. Erst der extreme Personalmangel hätte zum Umdenken geführt.
„Mitarbeiter werden auf Fitness geprüft“
Die Wiener Linien sagen dazu: „Unsere Kollegen im Fahrdienst haben eine hohe Verantwortung. Ihre körperliche und geistige Eignung wird vor Antritt ihres Jobs und danach in regelmäßigen Abständen überprüft. Wenn Mitarbeiter an einer schweren Erkrankung leiden oder lange Zeit im Krankenstand waren, dann werden sie von unserem betriebsinternen Ärzte-Team vor Dienstantritt wieder auf ihre Fitness geprüft. Hier können auch Befunde angefordert werden, wenn diese benötigt werden. Auch ein Anamnesebogen gehört zum üblichen Prozess dazu. Wie alle Ärzte haben unsere Mediziner eine Verschwiegenheitspflicht.“
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